Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Gründstückseigentümern gegenüber der Baubehörde, bestimmte, ihr Grundstück betreffende Dinge, zu tun, dulden oder unterlassen.
Beschreibung
Baulasten sind freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Mit der Baulast können aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften sich ergebende baurechtliche Defizite, die der Durchführung eines Vorhabens entgegenstehen, auf Dauer gesichert ausgeglichen werden.
Baulasten werden durch schriftliche Erklärung (Verpflichtungserklärung) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist nur zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden.
Wirksam werden Baulasten - unbeschadet der privaten Rechte Dritter - mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Auch der Verzicht wird erst mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Online-Dienst
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (SH)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
- des Kreises oder der kreisfreien Stadt
- der Gemeinden (wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)
Hinweise für Husum: Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung)
- An den Kreis Nordfriesland oder
- für das Stadtgebiet Husum an das Bauamt der Stadt Husum
- An den Kreis Nordfriesland oder
- für das Stadtgebiet Husum an das Bauamt der Stadt Husum
Ansprechpartner
Stadt Husum - Der Bürgermeister - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Husum: Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung)
Anfragen zum Baulastenverzeichnis bedürfen eines Antrages.
Den entsprechenden Online-Antrag finden Sie im rechten Abschnitt unter „Dokumente“.
Anfragen zum Baulastenverzeichnis bedürfen eines Antrages.
Den entsprechenden Online-Antrag finden Sie im rechten Abschnitt unter "Dokumente".
Formulare
Hinweise für Husum: Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung)
Rechtsgrundlage(n)
- 8. VO-LBO
- BauGebVO
- § 83 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
- Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO) Tarifstelle 5.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast
Metainformation
- Ursprungsportal: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Ursprungsportal: Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung) in Husum
- Ursprungsportal: Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung) in Husum
- Ursprungsportal: Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung) in Husum
- Ursprungsportal: Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung) in Husum