Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Hinweise für Neumünster: Bauaufsicht
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2617(Geschäftszimmer)
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2685(Archiv der Bauaufsicht)
Fax: +49 4321 942-2624
E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de(Bauaufsicht)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bauantrag