Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle am Großflecken
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2617(Geschäftszimmer)
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2685(Archiv der Bauaufsicht)
Fax: +49 4321 942-2624
E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de
Internet
Zuständigkeit für
Neumünster
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung von (baulichen) Anlagen
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Fliegende Bauten
- Hausnummernvergabe
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum innerhalb von Ortschaften beantragen
- Teilung von Grundstücken
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen