Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen
Das Liegenschaftskataster enthält Angaben über alle Grundstücke in Schleswig-Holstein. Jede/jeder hat das Recht auf Einsichtnahme oder Auskunftserteilung.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Grundstücke in Schleswig-Holstein, zu denen zum Beispiel die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzungsart gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch nachrichtlich die Eigentümerinnen/Eigentümer der Grundstücke aus dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge (Liegenschaftsbeschreibung) daraus erhalten.
Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Adressen der Eigentümerinnen/Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.
Online-Dienst
Auszug aus Liegenschaftsbuch
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
- an die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, die einen online-Zugang zu den Daten des Liegenschaftskatasters haben oder
- an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder- ingenieure.
Ansprechpartner
Amt Geest und Marsch Südholstein - Planung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Haltestelle Heist, Heideweg
Bus: 589
Bus: 489
Bus: X89
Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Adresse
Postanschrift
Postfach 5071
24062 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
- Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).
Kosten
Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbeschreibung) werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein