Grundstücksvermessung Durchführung

    Grenzherstellung

    Ist der Grenzverlauf eines Grundstücks nicht eindeutig, so kann die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer die Grenzherstellung beantragen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und/oder die Grenzmarken (zum Beispiel Grenzsteine) fehlen, können Sie durch eine Grenzherstellung die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so hergestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht werden.

    Eine Grenzherstellung erfolgt auf Antrag der Eigentümer/innen des betroffenen Grundstücks.

    Online-Dienst

    Gebäudeeinmessung, Grenzherstellung oder Zerlegungsvermessung online beantragen

    ID: L100012_268667293

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2022

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    • Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein 
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 5071

    24062 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 1

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 383-0

    Fax: +49 431 383-2099

    E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Grenzherstellungen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020