• Klein Barkau (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Grundstücksvermessung Durchführung

Grenzherstellung

Ist der Grenzverlauf eines Grundstücks nicht eindeutig, so kann die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer die Grenzherstellung beantragen.

Beschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und/oder die Grenzmarken (zum Beispiel Grenzsteine) fehlen, können Sie durch eine Grenzherstellung die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so hergestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht werden.

Eine Grenzherstellung erfolgt auf Antrag der Eigentümer/innen des betroffenen Grundstücks.

Online-Dienst

Gebäudeeinmessung, Grenzherstellung oder Zerlegungsvermessung online beantragen

ID: L100012_268667293

Online erledigen

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Version

Technisch erstellt am 29.03.2022

Technisch geändert am 11.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

  • Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein 
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI)

Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

Adresse

Postanschrift

Postfach 5071

24062 Kiel

Hausanschrift

Mercatorstraße 1

24106 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 383-0

Fax: +49 431 383-2099

E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 07.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Für Grenzherstellungen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020