Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Sind die Kennzeichen Ihres Fahrzeugs beschädigt, nicht mehr lesbar oder gestohlen worden, müssen Sie sie umgehend ersetzen.

    Beschreibung

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden oder gestohlen worden sind, müssen Sie dafür sorgen, dass diese durch neue Kennzeichenschilder ersetzt werden. Die erforderlichen Prüfplaketten werden durch die Zulassungsbehörde aufgebracht.

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden

    ID: L100012_297268058

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

    Ansprechpartner

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kesselflickerstraße 2

    21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 07:30 - 11:00 Uhr Nur mit Termin: Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Terminvereinbarung hier [ ] Der Fachdienst Straßenverkehr ist während der Weihnachtszeit vom 27. Dezember 2023 bis 01. Januar 2024 geschlossen.

    Kontakt

    Fax: 04151 8673-60

    Telefon Festnetz: 04151 8673-0

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alten Fahrzeugschein), bei Umkennzeichnung Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alten Fahrzeugbrief),
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
      oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
    • falls das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss: die Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU),
    • bisherige(s) Kennzeichenschild(er).

    Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und den eigenen Personalausweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Zusätzlich entstehen Kosten für das/die neue(n) Kennzeichenschild(er).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Umkennzeichnung muss auch dann erfolgen, wenn die Erteilung eines Saisonkennzeichens, eines Oldtimerkennzeichens, eines E-Kennzeichens oder eines Wechselkennzeichens eine Änderung des Kennzeichens erforderlich macht.

    Zudem kann ein zugelassenes Fahrzeug auch auf eigenen Wunsch des Fahrzeughalters gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden, wenn eine andere Kennzeichenkombination bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    beschädigte Kfz-Schilder, unleserliches Kfz-Kennzeichen, unleserliche Kfz-Schilder, Kfz-Kennzeichenverlust

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English