Liegenschaftskarte Auskunft

    Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft

    Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhält man beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, den Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen oder bei einem Vermessungsingenieur.

    Beschreibung

    In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, zu denen unter anderem die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.

    Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.

    Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.

    Online-Dienst

    Auszug aus der Liegenschaftskarte online bestellen

    ID: L100012_288112292

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
    • an die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen,  die einen online-Zugang zu den Daten des Liegenschaftskatasters haben oder
    • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder- ingenieure.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 5071

    24062 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 1

    24106 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 383-2099

    Telefon Festnetz: +49 431 383-0

    E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
    • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

    Kosten

    Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Flurkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English