Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Online-Dienst
KFZ Zulassung / Ummeldung
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
- Klassische Kreditkarte
- Kreditkarten
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Kurt-Wagener-Straße
Bus: 6502
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Hinweise für Pinneberg: Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
Beibehaltung des alten Kennzeichens:
Grundgebühr: 16,00 Euro + 2,60 Euro Kraftfahrtbundesamt
Neue Zulassungebscheinigung Teil II: Voll: 3,60 Euro; Umtausch: 3,60 Euro + 5,10 Euro
Technische Änderung: 10,20 Euro
Neues Kennzeichen:
Grundgebühr: 26,30 Euro + 2,60 Euro Kraftfahrtbundesamt
Wunschkennzeichen 10,20 Euro; Vorwegreservierung (Internetreservierung): 2,60 Euro
Neue Zulassungsbescheinigung Teil II: Voll: 3,60 Euro; Umtausch: 3,60 Euro + 5,10 Euro
Technische Änderung: 10,20 Euro
Bei finanzierter Zulassungsbescheinigung Teil II: 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an das Geldinstitut
Beibehaltung des alten Kennzeichens:
Grundgebühr: 16,00 Euro + 2,60 Euro Kraftfahrtbundesamt
Neue Zulassungebscheinigung Teil II: Voll: 3,60 Euro; Umtausch: 3,60 Euro + 5,10 Euro
Technische Änderung: 10,20 Euro
Neues Kennzeichen:
Grundgebühr: 26,30 Euro + 2,60 Euro Kraftfahrtbundesamt
Wunschkennzeichen 10,20 Euro; Vorwegreservierung (Internetreservierung): 2,60 Euro
Neue Zulassungsbescheinigung Teil II: Voll: 3,60 Euro; Umtausch: 3,60 Euro + 5,10 Euro
Technische Änderung: 10,20 Euro
Bei finanzierter Zulassungsbescheinigung Teil II: 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an das Geldinstitut
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024
Stichwörter
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