Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Online-Dienst

    KFZ Zulassung / Ummeldung

    ID: L100012_292753192

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Klassische Kreditkarte
    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2023 (von: Busch, Daniela)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Abbe-Straße 9

    25335 Elmshorn

    Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Straße

    Bus: 6502

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2010 (von: Lars Iden)

    Technisch geändert am 01.08.2024 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung  und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
     

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
    • Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
     

    Kosten

    Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Hinweise für Pinneberg: Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes

    Beibehaltung des alten Kennzeichens:

    Grundgebühr: 16,00 Euro + 2,60 Euro Kraftfahrtbundesamt

    Neue Zulassungebscheinigung Teil II: Voll: 3,60 Euro; Umtausch: 3,60 Euro + 5,10 Euro

    Technische Änderung: 10,20 Euro

    Neues Kennzeichen:

    Grundgebühr: 26,30 Euro + 2,60 Euro Kraftfahrtbundesamt

    Wunschkennzeichen 10,20 Euro; Vorwegreservierung (Internetreservierung): 2,60 Euro

    Neue Zulassungsbescheinigung Teil II: Voll: 3,60 Euro; Umtausch: 3,60 Euro + 5,10 Euro

    Technische Änderung: 10,20 Euro

    Bei finanzierter Zulassungsbescheinigung Teil II: 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an das Geldinstitut

    Beibehaltung des alten Kennzeichens:

    Grundgebühr: 16,00 Euro + 2,60 Euro Kraftfahrtbundesamt

    Neue Zulassungebscheinigung Teil II: Voll: 3,60 Euro; Umtausch: 3,60 Euro + 5,10 Euro

    Technische Änderung: 10,20 Euro

    Neues Kennzeichen:

    Grundgebühr: 26,30 Euro + 2,60 Euro Kraftfahrtbundesamt

    Wunschkennzeichen 10,20 Euro; Vorwegreservierung (Internetreservierung): 2,60 Euro

    Neue Zulassungsbescheinigung Teil II: Voll: 3,60 Euro; Umtausch: 3,60 Euro + 5,10 Euro

    Technische Änderung: 10,20 Euro

    Bei finanzierter Zulassungsbescheinigung Teil II: 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an das Geldinstitut

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Auto wieder zulassen, Straßenzulassung, Halterwechsel, Fahrzeug erneut zulassen, Motorrad wieder anmelden, Wiederanmeldung, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Fahrzeug umschreiben, Saisonfahrzeug, Pkw, Fahrzeug, Fahrzeug wieder anmelden, Kfz wieder zulassen, Saison-Zulassung, Auto wieder anmelden, Kfz-Zulassung, Anhänger wieder anmelden, Kfz, Pkw wieder zulassen, Motorrad wieder zulassen, Anhänger wieder zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)