Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Mit der Betriebserlaubnis wird bestätigt, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
Beschreibung
Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde als Einzelgenehmigung erteilt.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen
Beschreibung
Online-Terminvereinbarung:
- Montags ab 7.30 Uhr werden Termine unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz für die gesamte aktuelle Woche freigeschaltet.
- Zudem werden jeweils dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags ab 7.30 Uhr weitere Termine unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz freigeschaltet.
- Pro gebuchtem Termin kann nur eine Fahrzeug-Zulassungsangelegenheit erledigt werden. Ansonsten wenden Sie sich bitte an kfz-zulassung@kiel.de.
- Für die Beantragung und Verlängerung von Roten Dauerkennzeichen (sogenannte KI-06er) buchen Sie bitte vorzugsweise einen Termin unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz , dort das Anliegen: 3 Kfz - Rote Kennzeichen.
Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.
Ohne Termin:
- Ein Schnellschalter für Abmeldungen, Adressänderungen innerhalb Kiels, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Ersatzplaketten, Kennzeichenreservierungen und Feinstaubplaketten steht Ihnen ganztägig zur Verfügung.
- Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen, sowie Kennzeichendiebstahl, technische Änderungen, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Bewohner*innenparkausweise können Sie ebenfalls ohne Termin und mit etwas Wartezeit erledigen. Melden Sie sich dafür einfach an der Information im Erdgeschoss.
- Bei Fahrzeug-Zulassungen auf den eigenen Gewerbebetrieb oder das selbstständige Unternehmen, wenn Sie auf das Fahrzeug berufsbedingtbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen angewiesen sind, sowie in unaufschiebbaren Notfällen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de.
Bitte vermerken Sie im Betreff den Grund der Dringlichkeit und schlagen Sie uns in der E-Mail zwei Termine vor. Im Anhang reichen Sie bitte einen entsprechenden Beleg der Dringlichkeit mit ein (z.B. Mitarbeiter*innen- oder Dienstausweis, Attest, Schwerbehindertenausweis, Unabkömmlichkeitsbescheinigung, Gewerbeschein o.ä.).
Bitte beachten Sie:
Wir arbeiten bargeldlos.
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2700(Sachauskünfte)
Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung@kiel.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Man unterscheidet bei der Betriebserlaubnis zwischen:
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile und
- Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein