Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Mit der Betriebserlaubnis wird bestätigt, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.

    Beschreibung

    Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.

    Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde als Einzelgenehmigung erteilt.

    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.

    Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen

    Beschreibung

    Online-Terminvereinbarung:

    • Montags ab 7.30 Uhr werden Termine unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz für die gesamte aktuelle Woche freigeschaltet.
    • Zudem werden jeweils dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags ab 7.30 Uhr weitere Termine unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz freigeschaltet.
    • Pro gebuchtem Termin kann nur eine Fahrzeug-Zulassungsangelegenheit erledigt werden. Ansonsten wenden Sie sich bitte an kfz-zulassung@kiel.de.
    • Für die Beantragung und Verlängerung von Roten Dauerkennzeichen (sogenannte KI-06er) buchen Sie bitte vorzugsweise einen Termin unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz , dort das Anliegen: 3 Kfz - Rote Kennzeichen.   

    Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.

    Ohne Termin:

    • Ein Schnellschalter für Abmeldungen, Adressänderungen innerhalb Kiels, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Ersatzplaketten, Kennzeichenreservierungen und Feinstaubplaketten steht Ihnen ganztägig zur Verfügung.
    • Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen, sowie Kennzeichendiebstahl, technische Änderungen, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Bewohner*innenparkausweise können Sie ebenfalls ohne Termin und mit etwas Wartezeit erledigen. Melden Sie sich dafür einfach an der Information im Erdgeschoss.
    • Bei Fahrzeug-Zulassungen auf den eigenen Gewerbebetrieb oder das selbstständige Unternehmen, wenn Sie auf das Fahrzeug berufsbedingtbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen angewiesen sind, sowie in unaufschiebbaren Notfällen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de.
      Bitte vermerken Sie im Betreff den Grund der Dringlichkeit und schlagen Sie uns in der E-Mail zwei Termine vor. Im Anhang reichen Sie bitte einen entsprechenden Beleg der Dringlichkeit mit ein (z.B. Mitarbeiter*innen- oder Dienstausweis, Attest, Schwerbehindertenausweis, Unabkömmlichkeitsbescheinigung, Gewerbeschein o.ä.).

    Bitte beachten Sie:
    Wir arbeiten bargeldlos.
    Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2700(Sachauskünfte)

    Fax: +49 431 901-62022

    E-Mail: kfz-zulassung@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Man unterscheidet bei der Betriebserlaubnis zwischen:

    • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile und
    • Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020