Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen,
- die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
- Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum