Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie bedürfen einer behördlichen Anordnung.

    Beschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.

    Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • Licht­technische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren,
    • Park­scheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte,
    • Leiteinrichtungen,
    • Blinklicht- und Licht­zeichenanlagen („Ampeln“).

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Straßenverkehrsbehörden oder (bei Straßenbauarbeiten) an die Straßenbaubehörden. Für Bahnübergänge bestehen zudem Zuständigkeiten der Bahnunternehmen.

    Straßenverkehrsbehörden sind je nach Zugehörigkeit der Straße (zum Beispiel Gemeinde-, Landes-, Bundesstraße):

    • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel,
    • Kreise und kreisfreien Städte,
    • Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
    • Amtsfreie Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie die Ämter bei Anordnungen
      • über das Halten und Parken,
      • zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Gemeindestraßen,
      • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
      • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Arbeiten im Straßenraum.

    Straßenbaubehörden sind diejenigen Behörden, welche die Aufgaben der beteiligten Träger der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Technischer Bereich Tiefbau / Kreisstraßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 1

    21514 Büchen

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Bahnhof Büchen

    Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83


    ZOB; Schulzentrum Büchen

    Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04155 8009247

    E-Mail: tiefbau@amt-buechen.de

    Weitere Informationen

    Alle Anträge finden Sie in unserem Formular-Tool auf dieser Webseite.
    Bei Fragen zum Antrag für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation kontaktieren Sie bitte Frau Likhacheva (M.Likhacheva@amt-buechen.eu, Tel.: 04155 8009247).
    Für den Antrag für den Anschluss an das Trinkwassernetz bitte Herrn Hobein (M.Hobein@gemeinde-buechen.de, Tel.: 041556/8009-243) und für Fragen zum Wasserrechtlichen Antrag für die Versickerung des Niederschlagswassers bitte Herrn Köhn (koehn@kreis-rz.de, Tel.: 04541 888-509).

    Bitte senden Sie alle Anträge (Schmutzwasser 2-fach, Trinkwasser 2-fach, Wasserrechtlichen Antrag 3-fach) an das Amt Büchen.

    Im Versickerungsantrag wird vom Amt noch die dritte Seite ausgefüllt und der Antrag dann an die Untere Wasserbehörde des Kreises weitergeleitet.

    Auf der Seite 2 unterschreiben Sie bitte selbst, das Amt Büchen hat die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer übertragen.

    Weiterhin fügen Sie bitte dem Antrag Ihr vollständiges Bodengutachten bei, um die vorhandene Versickerungsfähigkeit des Bodens auszuweisen.

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2021 (von: Kriegs, Christina)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Kriegs, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachdienst 141-Verkehrsrechtliche Daueranordnungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kesselflickerstraße 2

    21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04151 86730

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de

    Kontaktperson

    • Herr L. Schneider (Fachgebietsleiter Straßenverkehrsbehörde)

      E-Mail: l.schneider@kreis-rz.de

      Telefon Festnetz: 04151 8673-46

    • Frau Stamer (Fachdienstleitung)

      E-Mail: stamer@kreis-rz.de

      Telefon Festnetz: 04151 8673-45

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2023 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen sind grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen. Abweichend hiervon ergeben sich insbesondere aus § 5 b Abs. 2 - 6 StVG sowie § 51 StVO (zum Beispiel Kostentragung durch die Antragsteller bei touristischen Hinweiszeichen) andere Regelungen.

    Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    zeitlich begrenzte Halteverbote, Pfosten, Poller, Bügel, Groß- und Schwertransporte, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)