Technischer Bereich Tiefbau / Kreisstraßen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04155 8009247
E-Mail: tiefbau@amt-buechen.de
Zuständigkeit für
Büchen
Gemeindeverband Büchen (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
- Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
- Straßenbeleuchtungsstörung melden
- Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Weitere Informationen
Alle Anträge finden Sie in unserem Formular-Tool auf dieser Webseite.
Bei Fragen zum Antrag für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation kontaktieren Sie bitte Frau Likhacheva (M.Likhacheva@amt-buechen.eu, Tel.: 04155 8009247).
Für den Antrag für den Anschluss an das Trinkwassernetz bitte Herrn Hobein (M.Hobein@gemeinde-buechen.de, Tel.: 041556/8009-243) und für Fragen zum Wasserrechtlichen Antrag für die Versickerung des Niederschlagswassers bitte Herrn Köhn (koehn@kreis-rz.de, Tel.: 04541 888-509).
Bitte senden Sie alle Anträge (Schmutzwasser 2-fach, Trinkwasser 2-fach, Wasserrechtlichen Antrag 3-fach) an das Amt Büchen.
Im Versickerungsantrag wird vom Amt noch die dritte Seite ausgefüllt und der Antrag dann an die Untere Wasserbehörde des Kreises weitergeleitet.
Auf der Seite 2 unterschreiben Sie bitte selbst, das Amt Büchen hat die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer übertragen.
Weiterhin fügen Sie bitte dem Antrag Ihr vollständiges Bodengutachten bei, um die vorhandene Versickerungsfähigkeit des Bodens auszuweisen.