Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie bedürfen einer behördlichen Anordnung.
Beschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.
Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.
Zu den Verkehrszeichen zählen:
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- Lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).
Verkehrseinrichtungen sind:
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer, Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen,
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen („Ampeln“).
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.
Hinweise für Lübeck: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Die Straßenverkehrsbehörde prüft / erteilt die Genehmigung zum Auftstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.
Das Aufstellen und die Wartung / Reparatur erfolgen durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr. Schadensmeldungen können über das Kontaktformular oder per Mail an stadtgruen.verkehr@luebeck.de erfolgen.
Für das Aufstellen sowie die Wartung von Parkuhren und Parkscheinautomaten ist die KWL Lübeck zuständig. Telefon: +49 (0)451 - 79888-0 , Telefax: +49 (0)451 - 79888-44 , Email: info@luebeck.org
Haltverbotszone bei Möbelumzug:
Sollte für einen Möbelumzug eine Haltverbotsregelung aufgrund hohen Parkdrucks erforderlich sein, können Sie die Einrichtung online bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen:
Online-Antrag zur Einrichtung einer Haltverbotszone und einer Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass von der Hansestadt Lübeck keine Verkehrszeichen zur
Verfügung gestellt werden können. Mehr Informationen finden Sie im Hinweisblatt.
Online-Dienst
Halteverbot bei Möbelumzug
Online erledigen
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörden oder (bei Straßenbauarbeiten) an die Straßenbaubehörden. Für Bahnübergänge bestehen zudem Zuständigkeiten der Bahnunternehmen.
Straßenverkehrsbehörden sind je nach Zugehörigkeit der Straße (zum Beispiel Gemeinde-, Landes-, Bundesstraße):
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel,
- Kreise und kreisfreien Städte,
- Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
- Amtsfreie Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie die Ämter bei Anordnungen
- über das Halten und Parken,
- zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Gemeindestraßen,
- im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Arbeiten im Straßenraum.
Straßenbaubehörden sind diejenigen Behörden, welche die Aufgaben der beteiligten Träger der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen.
Hinweise für Lübeck: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Die angebotene Leistung der Straßenverkehrsbehörde kann am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) oder unter https://www.luebeck.de/de/hvz/antrag erledigt werden.
Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).
Ansprechpartner
Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Mühlendamm 12
23539 Lübeck
Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).
Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15
Gebühren: ja
Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62
Gebühren: ja
Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55
Gebühren: ja
Parkplatz: Parade
Anzahl: 67
Gebühren: ja
Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 -14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
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Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Lübeck: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Der Antrag auf Einrichtung einer Haltverbotszone für einen Möbelumzug sollte mindesten 14 Tage vor dem Umzugstermin gestellt werden.
Kosten
Hinweise für Lübeck: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Die Gebühren für die Anordnung des Haltverbots bzw. die Genehmigung betragen je Umzug (Dauer des Umzuges 1-2 Tage)
• für eine Adresse 30,00 Euro
• für zwei Adressen 35,00 Euro (zusammenhängender Umzug innerhalb Lübecks)
• für drei Adressen 40,00 Euro (zusammenhängender Umzug innerhalb Lübecks)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen sind grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen. Abweichend hiervon ergeben sich insbesondere aus § 5 b Abs. 2 - 6 StVG sowie § 51 StVO (zum Beispiel Kostentragung durch die Antragsteller bei touristischen Hinweiszeichen) andere Regelungen.
Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
zeitlich begrenzte Halteverbote, Pfosten, Poller, Bügel, Groß- und Schwertransporte, Umzug