Grundstücksteilung Genehmigung

    Teilung von Grundstücken

    Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.

    Beschreibung

    Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.

    Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.

    Sonderfälle:
    Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

    Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

    Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Abteilung Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bauamt
    Montag 09.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr
    Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr
    Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
    Gerne können Sie auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten telefonisch mit uns vereinbaren!

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@kreis-ploen.de

    Telefon Festnetz: +49 4522 743324

    Telefon Festnetz: +49 4522 743159

    Fax: +49 4522 74395555

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2013 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 22.06.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Amt Bokhorst-Wankendorf - Bereich III - Bauen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kampstraße 1

    24601 Wankendorf

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und gerne nach Vereinbarung Dienstags geschlossen!

    Bankverbindung

    Amt Bokhorst-Wankendorf

    Empfänger: Amt Bokhorst-Wankendorf

    IBAN: DE27 2105 0170 0090 0019 00

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2024 (von: Witt, Mirko)

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: Witt, Mirko)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Teilungsgenehmigung

    Sprachversion

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