Amt Bokhorst-Wankendorf - Bereich III - Bauen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und gerne nach Vereinbarung Dienstags geschlossen!
Bankverbindung
Amt Bokhorst-Wankendorf
Empfänger: Amt Bokhorst-Wankendorf
IBAN: DE27 2105 0170 0090 0019 00
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Bokhorst-Wankendorf (Kreis Plön, Schleswig-Holstein)
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
- Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Gewässeraufsicht
- Hausnummernvergabe
- Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
- Kanalstörung melden
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
- Straßenbeleuchtungsstörung melden
- Straßenreinigung
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
- Teilung von Grundstücken
- Veränderungssperren
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
- Winterdienst