Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Saisonkennzeichen eignen sich für Fahrzeuge wie zum Beispiel Motorräder, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden.

    Beschreibung

    Saisonkennzeichen werden in der Regel für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile beantragt, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden sollen. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; zum Beispiel 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)

    Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.

    Verfahrensablauf:
    Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen gelten in Abhängigkeit davon, ob es sich

    • um eine erstmalige Zulassung (Neuzulassung),
    • eine Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung,
    • eine Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks oder von außerhalb) handelt,

    die jeweils für diese Zulassungsvorgänge geltenden Vorschriften. Wegen der Einzelheiten sehen Sie bitte bei dem jeweils für Ihre Angelegenheit zutreffenden Geschäftsvorfall nach.

    Online-Dienst

    Zulassung eines Fahrzeugs Erteilung

    ID: L100012_307848601

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2024 (von: Weber, Carina)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Weber, Carina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@dithmarschen.de

    Telefon Festnetz: 0481 97-2020

    Fax: 0481 97-1478

    Formulare

    FD212 Selbstfahrermietfahrzeug
    FD212 GbR Erklärung
    FD212 Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2021 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher: Fahrzeugschein),
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher: Fahrzeugbrief).

    Bei Neuzulassungen zusätzlich:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes,
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code) des Haftpflichtversicherers,
    • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung,
    • Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (entfällt bei einer Hauptuntersuchung, die nach dem 01.07.2012 durchgeführt wurde oder bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen).

    Außerdem bei Beantragung:

    • durch Vertreter:
      wenn Sie einen Dritten mit der Umschreibung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
    • der Zulassung auf Minderjährige:
      die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage deren Personalausweise.
    • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
      Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
    • für Vereine:
      Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters / der Vertretenden.
    • für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
      komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag vorlegen); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).

    Hinweise für Dithmarschen: Kfz: Saisonkennzeichen

    Für den Kreis Dithmarschen gelten folgende regionale Hinweise:

    Das Mitbringen einer Meldebescheinigung ist nicht notwendig.

    Für den Kreis Dithmarschen gelten folgende regionale Hinweise:

    Das Mitbringen einer Meldebescheinigung ist nicht notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

    Außerdem entstehen Kosten für den Kauf der Kennzeichenschilder.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Saison-Zeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Code) sowie neue Kennzeichenschilder. Es ist möglich dabei das bisherige Kennzeichen beizubehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Metainformation