Standplatzgenehmigung
Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienste
Standplatzgenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Standplatzgenehmigung § 69 Gewerbeordnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Hinweise für Schleswig-Holstein: EA-Standplatzgenehmigung
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Für Klein Bennebek wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kropp-Stapelholm: Standplatzgenehmigung
Satzungsrecht:
Satzungen der Gemeinde Alt Bennebek
Satzungen der Gemeinde Bergenhusen
Satzungen der Gemeinde Börm
Satzungen der Gemeinde Dörpstedt
Satzungen der Gemeinde Erfde
Satzungen der Gemeinde Groß Rheide
Satzungen der Gemeinde Klein Bennebek
Satzungen der Gemeinde Klein Rheide
Satzungen der Gemeinde Kropp
Satzungen der Gemeinde Süderstapel
Satzungen der Gemeinde Norderstapel
Satzungen der Gemeinde Süderstapel
Satzungen der Gemeinde Tetenhusen
Satzungen der Gemeinde Süderstapel
Satzungen der Gemeinde Wohlde
Satzungsrecht:
Satzungen der Gemeinde Alt Bennebek
Satzungen der Gemeinde Bergenhusen
Satzungen der Gemeinde Börm
Satzungen der Gemeinde Dörpstedt
Satzungen der Gemeinde Erfde
Satzungen der Gemeinde Groß Rheide
Satzungen der Gemeinde Klein Bennebek
Satzungen der Gemeinde Klein Rheide
Satzungen der Gemeinde Kropp
Satzungen der Gemeinde Süderstapel
Satzungen der Gemeinde Norderstapel
Satzungen der Gemeinde Süderstapel
Satzungen der Gemeinde Tetenhusen
Satzungen der Gemeinde Süderstapel
Satzungen der Gemeinde Wohlde
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein