Standplatzgenehmigung
Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 6663
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-2602
Telefon Festnetz: 04101 211-2601
Telefon Festnetz: 04101 211-2406
Fax: 04101 211-2699
Telefon Festnetz: 04101 211-2603
Telefon Festnetz: 04101 211-2405
Telefon Festnetz: 04101 211-2600
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Standplatzgenehmigung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Hinweise für Pinneberg: Standplatzgenehmigung
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist: Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis, Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen, Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Standplatzgenehmigung
§ 4 Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen- und Jahrmärkten in der Stadt Pinneberg (Standgeldsatzung)
Fristen
Hinweise für Pinneberg: Standplatzgenehmigung
nach Bedarf, eventuell Warteliste
Kosten
Hinweise für Pinneberg: Standplatzgenehmigung
Das Standgeld beträgt auf Wochen- und Jahrmärkten für alle Stände 0,50 Euro je m² und Tag.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein