Standplatzgenehmigung
Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
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Standplatzgenehmigung
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Hinweise für Schleswig-Holstein: EA-Standplatzgenehmigung
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Für Pinneberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Hinweise für Pinneberg: Standplatzgenehmigung
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist: Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis, Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen, Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist: Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis, Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen, Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Standplatzgenehmigung
§ 4 Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen- und Jahrmärkten in der Stadt Pinneberg (Standgeldsatzung)
§ 4 Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen- und Jahrmärkten in der Stadt Pinneberg (Standgeldsatzung)
Fristen
Hinweise für Pinneberg: Standplatzgenehmigung
nach Bedarf, eventuell Warteliste
nach Bedarf, eventuell Warteliste
Kosten
Hinweise für Pinneberg: Standplatzgenehmigung
Das Standgeld beträgt auf Wochen- und Jahrmärkten für alle Stände 0,50 Euro je m² und Tag.
Das Standgeld beträgt auf Wochen- und Jahrmärkten für alle Stände 0,50 Euro je m² und Tag.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein