Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Für den (alten) Fahrzeugbrief besteht keine generelle Umtauschpflicht in eine Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Beschreibung

    Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen ist (zum Beispiel weil diese verloren gegangen ist oder wenn die Ausstellung einer neuen ZB I (Fahrzeugschein) erforderlich wird) und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist.

    Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt (Hinweis: Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt).

    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Originaldokumente abgegeben werden. Das Ersatzdokument darf erst ausgefertigt werden, wenn die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten wurde und die dabei gesetzte Frist von 14 Tagen abgelaufen ist. Sofern dazu Anlass besteht, ist eine Anzeige bei der Polizei ratsam.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen

    Beschreibung

    Online-Terminvereinbarung

    • Tagesaktuell haben Sie ab Punkt 7.30 Uhr unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz die Möglichkeit, online einen Termin für diesen und grundsätzlich auch den Folgetag zu buchen.
    • Weitere Termine können Sie online jeweils montags ab 7.30 Uhr für die gesamte Folgewoche buchen. Diese Verfahrensweise hilft uns, nicht für Wochen im Vorhinein ausgebucht zu sein - und Ihnen, den baldigen Termin im Blick zu behalten. 

    Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.

    Ohne Termin:

    • Ein Schnellschalter für Abmeldungen, Adressänderungen innerhalb Kiels und Verlust der der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) steht Ihnen ganztägig zur Verfügung.
    • Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen, sowie Kennzeichendiebstahl, technische Änderungen, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II und Bewohnerparkausweise können Sie ebenfalls ohne Termin und mit etwas Wartezeit erledigen. Melden Sie sich dafür einfach an der Information im Erdgeschoss. 
    • Gewerbliche Zulassungsdienste, Autohäuser, Kfz-Händler*innen und Kfz-An-und Verkäufer*innen können die Zulassungsunterlagen ihrer Kundschaft während unserer Öffnungszeiten an der Information abgeben. Diese werden der Reihenfolge nach abgearbeitet und können nach Erledigung abgeholt werden.
    • Bei Zulassung auf den eigenen Gewerbebetrieb oder das selbstständige Unternehmen, wenn Sie auf das Auto krankheitsbedingt angewiesen sind, sowie in unaufschiebbaren Notfällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de - wir finden gemeinsam eine Lösung! Bitte vermerken Sie im Betreff den Grund der Dringlichkeit und schlagen Sie uns in der E-Mail zwei Termine vor. Im Anhang reichen Sie bitte einen entsprechenden Beleg der Dringlichkeit mit ein (z.B. Mitarbeiter*innen- oder Dienstausweis, Attest, Schwerbehindertenausweis, Unabkömmlichkeitsbescheinigung, Gewerbeschein o.ä.). 

    Bitte beachten Sie: Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: direkt neben dem Eingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-62022

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2700(Sachauskünfte)

    E-Mail: kfz-zulassung@kiel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Verlusterklärung und Antrag für eine neue ZB II (Fahrzeugbrief)

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Umtausch der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief)

    • Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • aktuelle TÜV-Bescheinigung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • schriftliche Einwilligung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten

    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):

    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alter Fahrzeugschein
    • aktuelle TÜV-Bescheinigung
    • eidesstattliche Erklärung (persönlich durch den Halter) über den Verlust
    • Wurde die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an die Halterin/den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung der bevollmächtigten Person (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief inzwischen an die Halterin/den Halter ausgehändigt wurde.
    • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
      • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
      • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
    • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • Die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.

    Hinweise für Kiel: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen

    Es wird ein gültiger Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) benötigt.
    Es kann eine Person bevollmächtigt werden, die Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen. Hierfür ist eine formlose Vollmacht und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    § 12 FZV, § 5 STVG.

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Kiel: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen

    Die Gebühren für den Ersatzbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt 32,30 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English