Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines Ersatzführerscheins

    ID: L100012_287003674

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Fachdienst 141-Fachgebiet Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kesselflickerstraße 2

    21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04151 86730

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

    Hinweise für Köthel: Spezialisierung

    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 Passbild

    Formulare

    Hinweise für Köthel: Spezialisierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Köthel: Spezialisierung

    35,- €

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, verloren, Fahrerlaubnis Tausch, Verlust, Ersatzführerschein, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Diebstahl, Führerschein unleserlich, Führerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Führerscheinstelle, Unleserlichkeit, Diebstahl Führerschein, Führerschein verloren, Führerschein gestohlen, Ersatz, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Verloren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation