Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug Abmeldung

    ID: L100012_297185079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rögen 36-38

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sandkamp
      Linie:
      • Bus: 8110

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 890210

    Fax: 04531 160-1963

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Motorrad entsorgen, Lkw abmelden, Motorrad stilllegen, Pkw stilllegen, Motorrad außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Pkw außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Verschrottung, Bus stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Anhänger stilllegen, Automobil, Totalschaden, Kfz außer Betrieb setzen, Anhänger außer Betrieb setzen, Entsorgung, Motorrad verschrotten, Auto, Anhänger abmelden, Pkw abmelden, Fahrzeug abmelden, Pkw entsorgen, Pkw verschrotten, Lkw stilllegen, Fahrzeug stilllegen, KFZ abmelden, Anhänger entsorgen, Kfz verschrotten, Fahrzeug verschrotten, Stilllegung, Anhänger verschrotten, Motorrad abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English