Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Fahrzeug abmelden

    ID: L100012_304468650

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    KFZ: Abmeldung : Kreis Schleswig-Flensburg (iKFZ-Stufe 4)

    ID: L100012_293203356

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Jürgener Str. 49

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Fax: +49 4621 87-337

    Telefon Festnetz: +49 4621 87-820

    E-Mail: KFZ-Zulassung@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 81150

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Bus stilllegen, Pkw entsorgen, Pkw verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Anhänger entsorgen, Fahrzeug stilllegen, Fahrzeug abmelden, Bus abmelden, Kfz stilllegen, Motorrad abmelden, Motorrad außer Betrieb setzen, Pkw außer Betrieb setzen, Anhänger abmelden, Stilllegung, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad verschrotten, Motorrad entsorgen, Fahrzeug verschrotten, Totalschaden, Automobil, Lkw stilllegen, Lkw abmelden, Anhänger stilllegen, KFZ abmelden, Verschrottung, Motorrad stilllegen, Entsorgung, Kfz außer Betrieb setzen, Pkw abmelden, Pkw stilllegen, Anhänger verschrotten, Auto

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de