Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    KFZ Abmeldung

    ID: L100012_292753193

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Kreditkarten
    • Klassische Kreditkarte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Abbe-Straße 9

    25335 Elmshorn

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurt-Wagener-Straße
      Linie:
      • Bus: 6502

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Pinneberg: Kfz außer Betrieb setzen

    Alle Kennzeichen: 7,40 Euro + 0,50 Euro Kraftfahrtbundesamt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Anhänger entsorgen, Anhänger außer Betrieb setzen, Totalschaden, Anhänger abmelden, Pkw verschrotten, Bus abmelden, Entsorgung, Fahrzeug stilllegen, Kfz stilllegen, Verschrottung, Kfz verschrotten, Motorrad außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Automobil, Motorrad entsorgen, Pkw stilllegen, Motorrad verschrotten, Stilllegung, Anhänger stilllegen, KFZ abmelden, Kfz außer Betrieb setzen, Bus stilllegen, Pkw entsorgen, Anhänger verschrotten, Pkw abmelden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Fahrzeug abmelden, Auto, Lkw abmelden, Lkw stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, Fahrzeug verschrotten, Motorrad stilllegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de