Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
iKFZ4 - Kraftfahrzeug Abmeldung (iKFZ4)
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Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Husum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.
Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Niebüll
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Nordfriesland: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen: Gebühren
- für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: 16,80 EUR (Vorkasse: nein)
- 0,60 € = Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das ZFZR in anderen Fällen (Geb.nr. 125)
- 15,90 € = Außerbetriebsetzung (Geb.nr. 224.1)
- 0,30 € = Klebesiegel (Geb.nr. 233)
- für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: 2,70 EUR (Vorkasse: nein)
- 0,60 € = Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das ZFZR in anderen Fällen (Geb.nr. 125)
- 2,10 € = Außerbetriebsetzung internetbasiert (Geb.nr. 224.2)
Hinweis: Die Gebühren erhöhen sich um 2,60 €, wenn das Kennzeichen im Zuge der Abmeldung reserviert wird.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024
Stichwörter
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