Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug abmelden

    ID: L100012_296802593

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2024

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Husum

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-275

    E-Mail: zulassung@nordfriesland.de

    Weitere Informationen

    Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2019

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Niebüll

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerberstraße 5

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Hinweis: Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten. Hinweis zu den Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleiben die Zulassungsstellen geschlossen. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 9031-168

    E-Mail: zulassung@nordfriesland.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2019

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Nordfriesland: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen: Gebühren

    • für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: 16,80 EUR (Vorkasse: nein)

    • 0,60 € = Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das ZFZR in anderen Fällen (Geb.nr. 125)
    • 15,90 € = Außerbetriebsetzung (Geb.nr. 224.1)
    • 0,30 € = Klebesiegel (Geb.nr. 233)

    Kostenbildung

    • für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: 2,70 EUR (Vorkasse: nein)

    • 0,60 € = Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das ZFZR in anderen Fällen (Geb.nr. 125)
    • 2,10 € = Außerbetriebsetzung internetbasiert (Geb.nr. 224.2)

    Kostenbildung

    Hinweis: Die Gebühren erhöhen sich um 2,60 €, wenn das Kennzeichen im Zuge der Abmeldung reserviert wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Fahrzeug stilllegen, Auto, Motorrad verschrotten, Anhänger stilllegen, Anhänger entsorgen, Stilllegung, Lkw stilllegen, Bus stilllegen, Kfz stilllegen, Motorrad außer Betrieb setzen, KFZ abmelden, Entsorgung, Pkw abmelden, Fahrzeug verschrotten, Motorrad entsorgen, Kfz außer Betrieb setzen, Anhänger abmelden, Kfz verschrotten, Bus abmelden, Pkw stilllegen, Pkw entsorgen, Pkw verschrotten, Anhänger verschrotten, Automobil, Verschrottung, Lkw abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Fahrzeug abmelden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Motorrad stilllegen, Totalschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020