Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Dithmarschen: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug außerdem online abzumelden. Nutzen Sie dafür die Onlineplattform.

    Online-Dienst

    Fahrzeug abmelden

    ID: L100012_307848602

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Kontakt

    Fax: 0481 97-1478

    Telefon Festnetz: 0481 97-2020

    E-Mail: zulassungsbehoerde@dithmarschen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder Kennzeichenschilder sind zur Entwertung in der Zulassungsbehörde vorzulegen
    • Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Kfz außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Pkw stilllegen, Fahrzeug stilllegen, Motorrad abmelden, Anhänger verschrotten, Entsorgung, Anhänger stilllegen, Pkw abmelden, Verschrottung, Fahrzeug abmelden, Anhänger abmelden, Auto, Motorrad stilllegen, Totalschaden, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad verschrotten, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad entsorgen, Kfz verschrotten, Lkw stilllegen, Stilllegung, Anhänger entsorgen, Automobil, Pkw verschrotten, Fahrzeug verschrotten, Bus stilllegen, Lkw abmelden, KFZ abmelden, Motorrad außer Betrieb setzen, Pkw entsorgen, Kfz stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation