Gewerbe Anmeldung
    99050012104000

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Betriebe zur Urproduktion, das heißt:
      • Viehzucht
      • Ackerbau
      • Jagdwesen
      • Forstwesen
      • Fischerei
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

    • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
    • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
    • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

    Der Zweck der Gewerbeanmeldung ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung

    Seit dem 1. November 2025 gelten neue Regelungen für die Verlegung von Gewerbebetrieben in einen anderen gemeindlichen Meldebezirk.

    Ab sofort ist bei einer Betriebsverlegung nur noch eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende keine separate Abmeldung bei der bisherigen Betriebsstätte mehr vornehmen müssen. Diese Abmeldung erfolgt nun automatisiert über die Fachverfahren zwischen dem neuen und dem bisherigen Gewerbeamt.
    Wichtig ist, dass in der Gewerbeanmeldung im Feld-Nummer 25 des Formulars Gewa 1 der Grund für die Neuerrichtung als "Verlegung des Betriebs aus einem anderen Meldebezirk" angegeben wird. In diesen Fällen entfällt die Notwendigkeit einer zusätzlichen Gewerbeabmeldung.

    Online-Dienste

    Gewerbe online anmelden (mit Bezahlvorgang)

    ID: L100012_295159703

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2023
    Technisch geändert am 02.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252138530

    Beschreibung

    Für die Gewerbeanmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2020
    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Es ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Gewerbetrieb befindet. 

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Gewerbeanmeldung (eGewerbe des EA-SH)

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Gewerbeanmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger ist vor Ort.
    Königstraße 55
    23552 Lübeck

    Kontakt speichern

    Parkplatz: Kanalstraße P4 Anzahl: 147 Gebühren: ja Parkplatz: Kanalstraße P5 Anzahl: 45 Gebühren: ja
    Bushaltestelle Fleischhauerstraße Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

    Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.8 – 14 Uhr Di. 8 – 14 Uhr Mi. 8 – 12 Uhr Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr Fr. 8 – 12 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Mastercard
    • Bargeldlose Zahlung
    • Klassische Kreditkarte
    • Girocard
    • Kreditkarten
    • V Pay
    • Visa Karte

    Formulare

    Beiblatt gesetzlicher Vertreter - Gewerbean-, ab- und ummeldung

    Weitere Informationen

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anmeldung, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Foto, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, jüdisch, keinen Ausweis, Kennzeichendiebstahl, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kirchenaustritt, Kirchensteuer, Kopien, Künstlername, Lebensbescheinigung, Lichtbild, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordensname, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Religionsgemeinschaft, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wohnsitz, xmeld, X-Meld

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2018
    Technisch geändert am 19.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10
    24114 Kiel

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    Formulare

    Gewerbeanmeldung (eGewerbe des EA-SH)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009
    Technisch geändert am 02.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Gewerbe-Anmeldung.

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit die Gewerbe-Anmeldung online zu stellen. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Gewerbe-Anmeldung.

    Voraussetzungen

    Als Gewerbetreibende sind Sie

    • eine natürliche Person oder
    • eine juristische Person, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden. Sofern Ihnen die Nutzung der Online-Dienste nicht möglich sind, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Gewerbe-Anmeldung:

    Eine Gewerbe-Anmeldung per Fax ist nicht möglich.

    Werbeanlagen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, gelten als bauliche Anlagen und bedürfen einer Baugenehmigung. Gesetzliche Vorgaben für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde sind in der Werbeanlagensatzung geregelt. Grundsätzlich sind ein Schriftzug aus Einzelbuchstaben parallel zur Gebäudefront und ein Ausleger im rechten Winkel zulässig. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf www.luebeck.de/werbanlagensatzung.

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden. Sofern Ihnen die Nutzung der Online-Dienste nicht möglich sind, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Gewerbe-Anmeldung:

    Eine Gewerbe-Anmeldung per Fax ist nicht möglich.

    Kosten

    Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung

    Die Verwaltungsgebühr für Gewerbe-Anmeldungen beträgt 30,00 €.
    Bitte beachten Sie, dass bei Gewerbe-Anmeldungen bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) die Verwaltungsgebühr 30,00 € pro Gesellschafter beträgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung

    Anmeldung von Röntgengeräten: Tel.: +49 451 122-1210

    Anmeldung von Röntgengeräten: Tel.: +49 451 122-1210

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009
    Technisch geändert am 05.03.2026

    Stichwörter

    Gewerbe, Gewerbetreibende, Laden, Produktionsstätte, Geschäft, Gewerbetreibender, Gewerbeanzeige, Unternehmensanmeldung, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung, Unternehmen, Betriebsstätte, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Anmeldung eines Gewerbes, Anzeige eines Gewerbes, Firma

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 30.10.2020