Gewerbe anmelden
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Beschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Betriebe zur Urproduktion, das heißt:
- Viehzucht
- Ackerbau
- Jagdwesen
- Forstwesen
- Fischerei
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Der Zweck der Gewerbeanmeldung ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung
Seit dem 1. November 2025 gelten neue Regelungen für die Verlegung von Gewerbebetrieben in einen anderen gemeindlichen Meldebezirk.
Ab sofort ist bei einer Betriebsverlegung nur noch eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende keine separate Abmeldung bei der bisherigen Betriebsstätte mehr vornehmen müssen. Diese Abmeldung erfolgt nun automatisiert über die Fachverfahren zwischen dem neuen und dem bisherigen Gewerbeamt.
Wichtig ist, dass in der Gewerbeanmeldung im Feld-Nummer 25 des Formulars Gewa 1 der Grund für die Neuerrichtung als "Verlegung des Betriebs aus einem anderen Meldebezirk" angegeben wird. In diesen Fällen entfällt die Notwendigkeit einer zusätzlichen Gewerbeabmeldung.
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
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Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Es ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Gewerbetrieb befindet.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Gewerbeanmeldung (eGewerbe des EA-SH)
Wichtiger Hinweis:
Für die Gewerbeanmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Es sind nur EC- oder Kreditkartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Wir akzeptieren ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Fotograf:innen oder teilnehmenden Drogeriemärkten! Sie haben auch die Möglichkeit, vor Ort Fotos zu machen. Wenn Sie ein digitales Lichtbild vor Ort machen möchten, kommen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin, da es am Fotoautomaten zu Wartezeiten kommen kann. Schilderpräger ist vor Ort.
Königstraße 55
23552 Lübeck
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Telefon Festnetz: +49 451 115
Kontaktperson
Rückfragen zu Terminen
Telefon Festnetz: +49 451 122-3294
Telefon Festnetz: +49 451 122-3342
Telefon Festnetz: +49 451 122-7529
Telefon Festnetz: +49 451 122-7579
Telefon Festnetz: +49 451 122-3194
Fragen zu Gewerbeangelegenheiten
Telefon Festnetz: +49 451 122-7552
Telefon Festnetz: +49 451 122-7576
Telefon Festnetz: +49 451 122-3243
Telefon Festnetz: +49 451 122-3268
Eskalation Beschwerden Auskunftssperren und Gewerbeangelegenheiten
Telefon Festnetz: +49 451 122-3218
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Mastercard
- Bargeldlose Zahlung
- Klassische Kreditkarte
- Girocard
- Kreditkarten
- V Pay
- Visa Karte
Formulare
Gewerbe-Anmeldung
Beiblatt gesetzlicher Vertreter - Gewerbean-, ab- und ummeldung
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Öffnungszeiten
Kontakt
Formulare
Gewerbeanmeldung (eGewerbe des EA-SH)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Formulare
Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Gewerbe-Anmeldung.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit die Gewerbe-Anmeldung online zu stellen. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Gewerbe-Anmeldung.
Voraussetzungen
Als Gewerbetreibende sind Sie
- eine natürliche Person oder
- eine juristische Person, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden. Sofern Ihnen die Nutzung der Online-Dienste nicht möglich sind, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Gewerbe-Anmeldung:
- Schriftlich mit folgendem Formular
oder - persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerservicebüro der Innenstadt
Eine Gewerbe-Anmeldung per Fax ist nicht möglich.
Werbeanlagen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, gelten als bauliche Anlagen und bedürfen einer Baugenehmigung. Gesetzliche Vorgaben für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde sind in der Werbeanlagensatzung geregelt. Grundsätzlich sind ein Schriftzug aus Einzelbuchstaben parallel zur Gebäudefront und ein Ausleger im rechten Winkel zulässig. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf www.luebeck.de/werbanlagensatzung.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden. Sofern Ihnen die Nutzung der Online-Dienste nicht möglich sind, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Gewerbe-Anmeldung:
- Schriftlich mit folgendem Formular
oder - persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerservicebüro der Innenstadt
Eine Gewerbe-Anmeldung per Fax ist nicht möglich.
Kosten
Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung
Die Verwaltungsgebühr für Gewerbe-Anmeldungen beträgt 30,00 €.
Bitte beachten Sie, dass bei Gewerbe-Anmeldungen bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) die Verwaltungsgebühr 30,00 € pro Gesellschafter beträgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Hinweise für Lübeck: Gewerbeanmeldung
Anmeldung von Röntgengeräten: Tel.: +49 451 122-1210
Anmeldung von Röntgengeräten: Tel.: +49 451 122-1210
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gewerbe, Gewerbetreibende, Laden, Produktionsstätte, Geschäft, Gewerbetreibender, Gewerbeanzeige, Unternehmensanmeldung, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung, Unternehmen, Betriebsstätte, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Unternehmensbeginn, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Anmeldung eines Gewerbes, Anzeige eines Gewerbes, Firma