Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

    Online-Dienst

    KFZ Zulassung / Ummeldung

    ID: L100012_292753192

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Klassische Kreditkarte
    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2023

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Abbe-Straße 9

    25335 Elmshorn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2010

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    zulassungspflichtiges Fahrzeug, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Fahrzeugschein, Zulassung Kfz, Zulassungsstelle, Zulassung Fahrzeug, ZB I, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassungsbehörde, Zulassung Auto

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020