Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

    • Angststörung,
    • Depression,
    • Psychose,
    • Autismus,
    • ADHS oder
    • eine Essstörung

    sein. 

    Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe

    Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

    • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
    • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
    • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

    die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

    Zuständigkeit

    Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Erstberatung/Hilfeplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wilhelmplatz
      Linie:
      • Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Beratungszeiten und Öffnungszeiten * Montag 08:30 - 12:30 Uhr * Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und von Personalengpässen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2619(Beratungstelefon)

    Fax: +49 431 901-64590

    E-Mail: eghkinder@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

    Stichwörter

    Behinderte, behinderte Menschen, BTHG, Bundesteilhabegesetz, Eingliederung für Behinderte, Eingliederung für Menschen mit Behinderung, Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderung, Selbstbestimmung, Teilhabe an der Gesellschaft

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 11.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Beeinträchtigung, Hilfe zur Erziehung, Soziale Rehabilitation, Integrationshilfe, Teilhabe, Psychologische Hilfe Jugendliche, Junge Menschen, Eingliederungshilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Eingliederungshilfe Jugendliche, Kinder, Seelische Gesundheit, Psychologische Hilfe Kinder, Jugendliche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de