Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Erstberatung/Hilfeplanung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 200 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wilhelmplatz
Linie:- Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Beratungszeiten und Öffnungszeiten * Montag 08:30 - 12:30 Uhr * Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und von Personalengpässen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern.
Kontakt
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stichwörter
Behinderte, behinderte Menschen, BTHG, Bundesteilhabegesetz, Eingliederung für Behinderte, Eingliederung für Menschen mit Behinderung, Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderung, Selbstbestimmung, Teilhabe an der Gesellschaft
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 11.07.2024
Stichwörter
Beeinträchtigung, Hilfe zur Erziehung, Soziale Rehabilitation, Integrationshilfe, Teilhabe, Psychologische Hilfe Jugendliche, Junge Menschen, Eingliederungshilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Eingliederungshilfe Jugendliche, Kinder, Seelische Gesundheit, Psychologische Hilfe Kinder, Jugendliche