Hilfe zur Pflege Bewilligung

    Hilfe zur Pflege beantragen

    Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Sie haben Beeinträchtigungen Ihrer Selbstständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten, die aus gesundheitlichen Gründen bestehen, und sind deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen? Dann haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege.

    Wenn Sie pflegeversichert sind, ist zuerst Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen.

    Ist Ihnen die Übernahme der Restkosten nicht möglich, kommen Leistungen der Sozialhilfe, wie die Hilfe zur Pflege, in Frage.

    Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege können Sie aber auch dann haben, wenn Sie keine Ansprüche gegen die Pflegeversicherung haben, beispielsweise, wenn Sie nicht pflegeversichert sind oder wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als 6 Monate andauern wird.

    Grund für die Pflegebedürftigkeit können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die Sie nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

    Den Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen Sie bei Ihrem zuständigen Träger der Sozialhilfe.

    • Hat zuvor schon Ihre Pflegekasse über Ihren Pflegegrad entschieden, ist der Träger der Sozialhilfe an diese Entscheidung gebunden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind.
    • Wurde keine Entscheidung der Pflegekasse über Ihren Pflegegrad getroffen, kann der Träger der Sozialhilfe bei entsprechender Eilbedürftigkeit selbst tätig werden. Der Träger der Sozialhilfe kann dafür andere Sachverständige oder den Medizinischen Dienst zur Unterstützung bei seiner Entscheidung beauftragen.

    Sie erhalten Hilfe zur Pflege nur dann, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihres Ehe- oder Lebenspartners nach Bestreitung des Lebensunterhalts und sonstiger allgemeiner Lebensbedürfnisse nicht ausreichen, um die ungedeckten Kosten der Pflege selbst zu tragen. Unterhaltspflichtige Kinder und Eltern werden nur zur Kostenerstattung herangezogen, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 EUR beträgt.

    Sie haben im Rahmen der Hilfe zur Pflege Anspruch auf folgende Leistungen:

    In Pflegegrad 1:

    • Pflegehilfsmittel
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
    • digitale Pflegeanwendungen
    • ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
    • Entlastungsbetrag

    In Pflegegrad 2 bis 5:

    • häusliche Pflege in Form von:
      • Pflegegeld
      • häuslicher Pflegehilfe
      • Verhinderungspflege
      • Pflegehilfsmitteln
      • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
      • anderen Leistungen
      • digitalen Pflegeanwendungen
      • ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
    • teilstationäre Pflege, das heißt zeitweise tagsüber beziehungsweise nachts Pflege in einer Tagespflege beziehungsweise Nachtpflegeeinrichtung
    • Kurzzeitpflege, das heißt vorübergehende vollstationäre Pflege, wenn die Pflege grundsätzlich zu Hause stattfindet
    • Entlastungsbetrag
    • stationäre Pflege, das heißt dauerhafte vollstationäre Pflege

    Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Hilfe zur Pflege gewährt.

    Hinweise für Kiel: Einbindung MD

    In Kiel beauftragt das Amt für Soziale Dienste den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung an Stelle einer Pflegekasse.

    In Kiel beauftragt das Amt für Soziale Dienste den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung an Stelle einer Pflegekasse.

    Online-Dienste

    Online-Antrag Hilfe zur Pflege

    ID: L100012_254281009

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2020 (von: Koch, Bettina)

    Technisch geändert am 16.08.2024 (von: Koch, Bettina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Testverfahren Hilfe zur Pflege Mantelanträge

    ID: L100012_301530437

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.05.2024 (von: Koch, Bettina)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Koch, Bettina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Pflege

    • Kreis oder kreisfreie Stadt
    • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

    Ansprechpartner

    Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung, Besondere Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 2

    24114 Kiel

    Haltestelle: Harmsstraße

    Bus: 50, 51, 52, 82

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2013 (von: Peters, Marie-Luise)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Mevs, Melany)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste, Abteilung 53.2 : Leistungen der Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Wilhelmplatz

    Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-1153(Abteilungsleitung)

    Fax: +49 431 901-741153

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Formulare

    Online-Antrag Hilfe zur Pflege der Landeshauptstadt Kiel

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    Online-Antrag Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Henschen, Stefan)

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: Henschen, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Wilhelmplatz

    Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3242

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Henschen, Stefan)

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: Henschen, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Ost und Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Wilhelmplatz

    Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3213(Mi, Do, Fr. Vorm)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3264(Mo, Di, Fr Vorm.)

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Henschen, Stefan)

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: Henschen, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Wilhelmplatz

    Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4412

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Henschen, Stefan)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Pflegestützpunkt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Wilhelmplatz

    Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3627

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3696

    Telefon Festnetz: +49 180 2494847(Pflegenottelefon)

    Fax: +49 431 901-743627

    Fax: +49 431 901-743696

    E-Mail: pflegestuetzpunkt@kiel.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Ambulante Pflege, Häusliche Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegeberatung, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, Pflegeeinrichtungen, Pflegegrad, Pflegeheim, Pflegestützpunkt, stationäre Hilfe zur Pflege, Stationäre Pflege, teilstationäre Pflege

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Henschen, Stefan)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wilhelmplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Wilhelmplatz

    Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3211

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4410

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3671

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4409

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4506

    Telefon Festnetz: +49 431 901-5038

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Henschen, Stefan)

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: Henschen, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind aus gesundheitlichen Gründen in Ihrer Selbständigkeit oder Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt, sodass Sie der Hilfe durch andere bedürfen. Das heißt, Sie haben körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen, die Sie nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
    • Die Pflegebedürftigkeit muss mit mindestens der Schwere bestehen, bei der ein gesetzlich festgelegter Pflegegrad zuerkannt wird. Das heißt, Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben. Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sind im Rahmen der Hilfe zur Pflege jedoch nur eingeschränkte Leistungen vorgesehen. Einen vollumfänglichen Zugang haben hingegen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
    • Sie und Ihre nicht getrenntlebende Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr nicht getrenntlebender Ehe- oder Lebenspartner verfügen nicht über genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids

    Verfahrensablauf

    Hilfe zur Pflege erhalten Sie frühestens ab dem Zeitpunkt, ab welchem dem zuständigen Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen.

    • Als pflegeversicherte Person wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen, das die private PflegePflichtversicherung durchführt.
    • Die Pflegekasse beziehungsweise das Pflegeversicherungsunternehmen beauftragt den
      • Medizinischen Dienst (MD) oder
      • andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter oder,
      • wenn Sie privat versichert sind, Medicproof, um ein Gutachten zum Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und zum Pflegegrad zu erstellen, und klärt, welche Leistungen Ihnen in welcher Höhe zustehen.
    • Wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, beantragen Sie Hilfe zur Pflege bei Ihrem zuständigen Träger der Sozialhilfe. Dies gilt auch, wenn Sie nicht pflegeversichert sind.
    • Dort werden Sie beraten und können den Träger der Sozialhilfe über Ihren Leistungsbedarf informieren.
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse sowie gegebenenfalls auch die Ihrer Ehe- und Lebenspartnerin oder Ihres Ehe- und Lebenspartners. Bei minderjährigen und unverheirateten pflegebedürftigen Personen wird das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern berücksichtigt.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

    Fristen

    Es gelten keine gesetzlich vorgegebenen Fristen. Sie sollten die Hilfe zur Pflege jedoch bereits vor einem Einzug in ein Pflegeheim oder vor der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege beantragen oder zumindest Ihren Bedarf vorher mitteilen. Denn die Leistungen der Sozialhilfe, also auch der Hilfe zur Pflege, setzen jeweils erst ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hilfe zur Pflege/Sozialhilfe: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); nur für die Bezüge zur Pflegeversicherung: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 24.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    stationäre Pflege, Hilfe zur Pflege, Entlastungsbetrag, Haushaltsführung, Kurzzeitpflege, Pflegegeld, Ambulante Pflege, Pflegekosten, Alltagsbewältigung, Verbesserungsmaßnahmen der Wohnung, Sozialhilfe, Vollstationäre Pflege, Hilfebedarf, finanzielle Hilfe, Verbesserung des Wohnumfelds, Hilfsmittel, Pflegedienst, Unterstützung im Alltag, Digitale Pflegeanwendungen, Pflegebedürftigkeit, häusliche Pflege, Pflegegrad, Pflegekräfte, DiPA, Pflegehilfsmittel, Pflegeversicherung, teilstationäre Pflege, Pflegeanwendungen, Pflegepersonen, Pflegeheim, Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)