Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Beschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbringung
Online-Dienst
Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung
Adresse
Postanschrift
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 15:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4621 87-569
E-Mail: soziales@schleswig-flensburg.de
Kontaktperson
Buchstaben Berh-Bz, Rü-Rz Ansprechperson: Frau Eloo
Buchstaben S(ohne Sch/St), Zelm-Zz Ansprechperson: Frau Elsholz
Buchstaben A, D, E, I, Paulsen Ansprechperson: Herr Flor
Buchstaben N, Po-Pz, St Ansprechperson: Frau Freiberg
Buchstaben F, L, Raq-Rat Ansprechperson: Frau Frenzen
Buchstaben Ka-Köppe, Rel-Rud Ansprechperson: Herr Gombert
Buchstaben Ham-Kh Ansprechperson: Frau Hagge
Buchstaben M, W Ansprechperson: Frau Johannsen
Buchstaben G, Hansen, Rau-Rek, T, Za-Zell Frau Jordt
Buchstaben H (ohne Hansen), Ra-Rap, Blindenhilfe Frau Kuhn
Buchstaben Rf-Z Ansprechperson: Herr Liem
Buchstaben J, X, Y Ansprechperson: Frau Repenning
Buchstaben Ki-Re Ansprechperson: Frau Rivinius
Buchstaben Ba-Berg Ansprechperson: Frau Tams
Buchstaben C, Pj-Pn, Q, Sch Ansprechperson: Frau Welter
Buchstaben Köppf-Kz, O, U, V Ansprechperson: Frau Wilkens
Buchstaben Pa-Pi (ohne Paulsen) Ansprechperson: Frau Matthiesen
Buchstaben A-Hal Ansprechperson: Frau Steinkraus
Internet
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 7061
24170 Kiel
Kontakt
Internet
Stichwörter
Sozialministerium
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Fristen
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Kosten
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) am 28.04.2023
Stichwörter
arbeitslos, Hilfe zur Ausbildung, Arbeitssuchend, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, Gewalt, wohnungslos, gewaltgeprägte, Entlassung, Vermittlungshemmnis, arbeitsuchend, Arbeitslosigkeit, Beratung, geschlossene Einrichtung, Wohnungsbeschaffung, Eingliederung, Vermittlung, AG, persönliche Beratung, Gefängnis, persönliche Betreuung, Wiedereinstieg, Wohnung, ALG II