Altenhilfe Gewährung

    Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

    Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Str. 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0

    Fax: +49 4521 788-600

    E-Mail: soziale.hilfen@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Scharbeutz - Amt für Soziale Hilfen

    Beschreibung

    Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.

    Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.

    Öffnungszeiten:

    Montag und Mittwoch geschlossen

    Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00-12:00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    23626 Scharbeutz

    Öffnungszeiten

    Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04521 788513

    Fax: 04521 78896513

    E-Mail: afsh-tdf-strand@kreis-oh.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Scharbeutz - Amt für Soziale Hilfen

    Beschreibung

    Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.

    Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.

    Öffnungszeiten: 

    das Amt für Soziale Hilfen bietet jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönliche Anliegen direkt vor Ort klären zu können. Um Ihnen Wege- und Wartezeiten zu ersparen sowie Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird ab sofort eine Online-Terminvergabe eingeführt.

    Adresse des Amtes für Soziale Hilfen:

    Hauptstr. 1, 23626 Ratekau

    Ergänzend dazu stehen Ihnen die Beschäftigten telefonisch wie folgt zur Verfügung:

    • Montag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Dienstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Termine:

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    23626 Scharbeutz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.Öffnungszeiten: das Amt für Soziale Hilfen bietet jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönliche Anliegen direkt vor Ort klären zu können. Um Ihnen Wege- und Wartez Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Freitag: von 00:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04521 78896513

    Telefon Festnetz: 04521 788513

    E-Mail: afsh-ratekau@kreis-oh.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    § 71 SGB XII

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkostenzuschuss, Heimkostenzuschüsse, Heimkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English