Hilfe im Haushalt beantragen
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Online-Dienst
Sozialhilfe: Hauswirtschaftshilfe online beantragen
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SGB XII und Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04621 4813-0
Fax: 04621 4813-299
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Kappeln
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04642 9245-0
Fax: 04642 9245-55
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Eingang Windallee (Haupteingang)
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Buchstaben A-G, J (ambulant) Ansprechperson: Frau Lorenz
Buchstaben H-I, K-Z (ambulant) Ansprechperson: Frau Ludewig
Formulare
Antrag auf Kostenübernahme für häusliche Pflege oder Haushaltshilfe (SGB XII)
Stichwörter
Alten und Pflegeheim, Altenpflegeheime, ambulante Hilfe zur Pflege, Ambulante Pflege, Bestattung, Bestattungen, Bestattungskosten, Blind, Blinde, Blindengeld, Blindenhilfe, Blindenhilfe, Taubenhilfe, Haushaltshilfe, Häusliche Pflege, Hilfe bei Pflege, Hilfe für Blinde, Hilfe zur Pflege, Kriegsopferfürsorge, Kündigungsschutz, Landesblindengeld, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegeberatung, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, Pflegeeinrichtungen, Pflegegrad, Pflegeheim, Pflegeheime, Pflegestelle, Pflegestellen, Pflegestützpunkt, Pflegestützpunkte, stationäre Hilfe zur Pflege, Stationäre Pflege, Tagespflege, Tagespflegeplätze, teilstationäre Pflege, Übernahme Bestattungskosten, Verhinderungspflege
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen