Wohnungssicherung BeratungOnline erledigen

    Wohnungssicherung Beratung

    Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

    Beschreibung

    Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

    Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

    Online-Dienst

    Stundungsantrag für Privatpersonen

    ID: L100012_262355867

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).

    Hinweise für Ellerau: Obdachlosenhilfe

    Bitte wenden Sie an die Abteilung Unterbringung der Stadt Quickborn.

    Sie können die rechts angegebenen Daten nutzen oder sich direkt unter Unterbringung@quickborn.de an uns wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Bürgerdienste - Unterbringung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    Fax: 04106 611400

    E-Mail: unterbringung@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Formulare

    Antrag auf Ermäßigung der Benutzungsgebühr

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

    Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    drohende Obdachlosigkeit, Flüchtlingsunterkunft, Zentrale Wohnungsfachstelle, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsverlust, Wohnraumsicherung, Wohnungsnotfall, Notunterbringung, Wohnungsnotstelle, Sicherung des Mietverhältnisses, Gemeinschaftsunterkunft, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungslosigkeit, Fachstelle, Abwendung von Obdachlosigkeit, Zwangsräumung, Unterbringung, Notunterkunft, Räumungsurteil, Wohnungsbrand, Räumungsklage, Mietschulden, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Wohnungskündigung, Hilfen zur Wohnungsanmietung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de