Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Beschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).
Hinweise für Ellerau: Obdachlosenhilfe
Bitte wenden Sie an die Abteilung Unterbringung der Stadt Quickborn.
Sie können die rechts angegebenen Daten nutzen oder sich direkt unter Unterbringung@quickborn.de an uns wenden.
Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Bürgerdienste - Unterbringung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Formulare
Antrag auf Ermäßigung der Benutzungsgebühr
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
drohende Obdachlosigkeit, Flüchtlingsunterkunft, Zentrale Wohnungsfachstelle, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsverlust, Wohnraumsicherung, Wohnungsnotfall, Notunterbringung, Wohnungsnotstelle, Sicherung des Mietverhältnisses, Gemeinschaftsunterkunft, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungslosigkeit, Fachstelle, Abwendung von Obdachlosigkeit, Zwangsräumung, Unterbringung, Notunterkunft, Räumungsurteil, Wohnungsbrand, Räumungsklage, Mietschulden, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Wohnungskündigung, Hilfen zur Wohnungsanmietung