Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Online-Dienst
KitaPortal Schleswig-Holstein
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Hinweise für Kiel: Gebühren, Zuständigkeit, Hinweise HS, Rechtsgrundlage
Das Servicebüro Kindertagesbetreuung berät Sie bei der Suche nach der richtigen Betreuung Ihrer Kinder.
Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung. Rufen Sie gerne das Info-Telefon an unter: 0431 901-3327
Eine Liste mit den zuständigen Mitarbeiter/innen für die jeweilige Einrichtung finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Sofern die gewünschte Kindertageseinrichtung außerhalb Ihrer Wohnortgemeinde liegt, ist bei Ihrer Wohnortgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung zu beantragen.
Über das Landesportal können Sie gezielt nach einer passenden Kindertageseinrichtung suchen.
- Kita Partal Schleswig-Holstein
- Zuständigkeiten Mitarbeiter/innen für Gebühren/ Beiträge/ Sozialstaffelausgleich
- Kinderbetreuung in Kiel
Das Servicebüro Kindertagesbetreuung berät Sie bei der Suche nach der richtigen Betreuung Ihrer Kinder.
Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung. Rufen Sie gerne das Info-Telefon an unter: 0431 901-3327
Eine Liste mit den zuständigen Mitarbeiter/innen für die jeweilige Einrichtung finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Sofern die gewünschte Kindertageseinrichtung außerhalb Ihrer Wohnortgemeinde liegt, ist bei Ihrer Wohnortgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung zu beantragen.
Über das Landesportal können Sie gezielt nach einer passenden Kindertageseinrichtung suchen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Servicebüro Kindertagesbetreuung
Beschreibung
Das Servicebüro Kindertagesbetreuung hilft Ihnen dabei, die richtige Tagesbetreuung für Ihr Kind zu finden. Dabei klären Sie gemeinsam mit den Kolleg*innen die Fragen:
- Welche Betreuungsform ist für Ihr Kind geeignet?
- Welche Angebote gibt es in Ihrer Umgebung?
- Wie können Sie Berufstätigkeit und Familie gut miteinander vereinbaren?
- Welche Betreuungszeiten benötigen Sie?
- Was passiert in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson?
- Wie wird Ihr Kind gefördert?
- Was müssen Sie beachten?
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 10 - 12 Uhr Do. 10 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 901-5454(Servicetelefon)
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Hinweise für Kiel: Gebühren, Zuständigkeit, Hinweise HS, Rechtsgrundlage
Gebühren/Beiträge:
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen und geförderte Tagespflege
Gebühren/Beiträge:
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen und geförderte Tagespflege
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise für Kiel: Gebühren, Zuständigkeit, Hinweise HS, Rechtsgrundlage
Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.
Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.
- Antrag auf Ermäßigung für Kindertagesbetreuung
- Elterninfo Einkommensgrenzen
- Berechnungshilfe für die Gebühren vom 01.01.2023 bis 31.07.2023
- Berechnungshilfe für die Gebühren ab dem 01.08.2023
Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.
Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Tagespflegeplatz, Kiga, Krippe, KITA, Kinderbetreuung, Tagesvater, Tagesmutter, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagespflegebörse