Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
    Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
    Leistungen  der Grundsicherung im Alter und  Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

    • Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
    • Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
    • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.

    Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.

    Hinweise für Segeberg: Sozialhilfe beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienst

    Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    ID: L100012_289471101

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Amt Bad Bramstedt-Land

    Adresse

    Hausanschrift

    König-Christian-Straße 6

    24576 Bad Bramstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarungen auch außerhalb dieser Zeiten möglich!

    Kontakt

    Fax: +49 4192 2009-999

    Telefon Festnetz: +49 4192 2009-0

    E-Mail: info@amt-bad-bramstedt-land.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Bad Bramstedt-Land

    Empfänger: Amt Bad Bramstedt-Land

    IBAN: DE42 2003 0000 0086 0564 08

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.

    Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
    • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
    • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

    Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation