Sozialhilfe beantragen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.
Beschreibung
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.
Online-Dienst
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Kropp
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Eingang Windallee (Haupteingang)
Öffnungszeiten
Mo.   08:30 – 12:00 Uhr Di.     08:30 – 12:00 Uhr Mi.     08:30 – 12:00 Uhr Do.    08:30 – 12:00 Uhr  Do.    14:00 – 17:00 Uhr Fr.     08:30 – 12:00 Uhr
Stichwörter
Alten und Pflegeheim, Altenpflegeheime, ambulante Hilfe zur Pflege, Ambulante Pflege, Bestattung, Bestattungen, Bestattungskosten, Blind, Blinde, Blindengeld, Blindenhilfe, Blindenhilfe, Taubenhilfe, Haushaltshilfe, Häusliche Pflege, Hilfe bei Pflege, Hilfe für Blinde, Hilfe zur Pflege, Kriegsopferfürsorge, Kündigungsschutz, Landesblindengeld, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegeberatung, Pflegedienst, Pflegeeinrichtung, Pflegeeinrichtungen, Pflegegrad, Pflegeheim, Pflegeheime, Pflegestelle, Pflegestellen, Pflegestützpunkt, Pflegestützpunkte, stationäre Hilfe zur Pflege, Stationäre Pflege, Tagespflege, Tagespflegeplätze, teilstationäre Pflege, Übernahme Bestattungskosten, Verhinderungspflege
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung
Adresse
Postanschrift
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Öffnungszeiten
Mo.   08:30 – 12:00 Uhr Di.     08:30 – 12:00 Uhr Mi.     08:30 – 12:00 Uhr Do.    08:30 – 12:00 Uhr  Do.    15:00 – 17:00 Uhr Fr.     08:30 – 12:00 Uhr
Formulare
Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.
Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
- Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
- Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Grundsicherung, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung im Alter