Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
    Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
    Leistungen  der Grundsicherung im Alter und  Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

    • Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
    • Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
    • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.

    Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.

    Online-Dienst

    Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    ID: L100012_285374800

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    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2023 (von: Röpke, Michael)

    Technisch geändert am 29.06.2023 (von: Matschall, Celina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Abteilung Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Öffnungszeiten

    Montag
    09.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag
    09.00 - 12.00 Uhr
    14.30 - 18.00 Uhr
    Mittwoch
    09.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    09.00 - 12.00 Uhr
    Freitag
    09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@kreis-ploen.de

    Telefon Festnetz: +49 4522 74382

    Fax: +49 4522 74395364

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2013 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Team Soziales, Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 24

    24211 Preetz

    Kontakt

    E-Mail: wohngeld@preetz.de(Wohngeld)

    E-Mail: soziales@preetz.de(Soziales)

    Kontaktperson

    • Herr Nikolai Julian Fricke (Asylbewerberleistungsgesetz A - Q, Grundsicherung SGB XII A, G - J und O - R, Hilfe zum Lebensunterhalt A, G - J und O - R, Wohnberechtigungsschein A, G - J und O - R)
      Hausanschrift

      Bahnhofstraße 24

      24211 Preetz

      Fax: 04342 303-4242

      E-Mail: nikolaijulian.fricke@preetz.de

      Telefon Festnetz: 04342 303-242

    • Frau Sabrina La Monica (Grundsicherung SGB XII D - F, Hilfe zum Lebensunterhalt D - F, Kindergartenermäßigung A - L, Wohnberechtigungsschein D - F, Wohngeld A - Q)
      Hausanschrift

      Bahnhofstraße 24

      24211 Preetz

      Telefon Festnetz: 04342 303-340

      E-Mail: Sabrina.LaMonica@preetz.de

      Fax: 04342 303-4340

    • Frau Natascha Petersen (Asylbewerberleistungsgesetz R - Z, Bestattungskosten A - Z, Grundsicherung SGB XII S - Z, Hilfe zum Lebensunterhalt S - Z, Wohnberechtigungsschein S - Z)
      Hausanschrift

      Bahnhofstraße 24

      24211 Preetz

      Fax: 04342 303-4240

      Telefon Festnetz: 04342 303-240

      E-Mail: natascha.petersen@preetz.de

    • Frau Nicole Siegel (Grundsicherung SGB XII B - C, Hilfe zum Lebensunterhalt B - C, Kindergartenermäßigung M - Z, Wohnberechtigungsschein B - C, Wohngeld R - Z)
      Hausanschrift

      Bahnhofstraße 24

      24211 Preetz

      E-Mail: nicole.siegel@preetz.de

      Telefon Festnetz: 04342 303-244

      Fax: 04342 303-4244

    • Frau Martina Stuff (Leitung Sachgebiet und Team, Grundsicherung SGB XII K - N, Hilfe zum Lebensunterhalt K - N, Wohnberechtigungsschein K - N)
      Hausanschrift

      Bahnhofstraße 24

      24211 Preetz

      E-Mail: martina.stuff@preetz.de

      Telefon Festnetz: 04342 303-241

      Fax: 04342 303-4241

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Stadt Preetz)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Webservice, Stadt Preetz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.

    Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
    • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
    • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

    Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.

    Hinweise für Preetz: Erwerbslosenpass

    Die Stadt Preetz bietet für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Preetz den sog. Erwerbslosenpass an. Gegen Vorlage dieses Erwerbslosenpasses werden bei der Stadtbücher, der Schwimmhalle, dem FT Preetz, den Kieler Nachrichten und der Volkshochschule Vergünstigungen gewährt.

    Voraussetzung für den Erhalt eines Erwerbslosenpasses ist der Bezug von Regelleistungen nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII.

    Der Erwerbslosenpaß ist kostenlos und kann nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises im Bürgerbüro der Stadt Preetz abgeholt werden.

    Die Stadt Preetz bietet für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Preetz den sog. Erwerbslosenpass an. Gegen Vorlage dieses Erwerbslosenpasses werden bei der Stadtbücher, der Schwimmhalle, dem FT Preetz, den Kieler Nachrichten und der Volkshochschule Vergünstigungen gewährt.

    Voraussetzung für den Erhalt eines Erwerbslosenpasses ist der Bezug von Regelleistungen nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII.

    Der Erwerbslosenpaß ist kostenlos und kann nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises im Bürgerbüro der Stadt Preetz abgeholt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grundsicherung, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung im Alter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)