• Krüzen (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln Anzeige durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen

Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Wollen Sie als zur Ausübung der Heilkunde befugte Person Arzneimittel unter Ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten herstellen, müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde melden.

Beschreibung

Jede Ärztin und jeder Arzt sowie jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ist persönlich verpflichtet, die patientenindividuelle Herstellung von Arzneimitteln zu melden. Dies gilt für jede Person, die zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugt ist, also auch für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.

Online-Dienst

Erlaubnisfreie Arzneimittelherstellung anzeigen

ID: L100012_311066658

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Version

Technisch erstellt am 10.02.2025

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An das Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein

Hinweise für Schleswig-Holstein: Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

An das Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste Neumünster

Adresse

Hausanschrift

Steinmetzstraße 1 - 11

24534 Neumünster

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung ; Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4321 913-5

Fax: +49 4321 13338

E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

Internet

Stichwörter

lasd

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Meldung mit Bezeichnung und Zusammensetzung der Arzneimittel
  • Approbation
  • Berufserlaubnis für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Formulare

Hinweise für Schleswig-Holstein: Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die Approbation als Ärztin, Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt oder die Berufserlaubnis als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker.
  • Die Arzneimittel werden unter Ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Kostenbescheid.

Verfahrensablauf

Sie melden die Herstellung der Arzneimittel schriftlich mit der Selbsterklärung oder online bei der zuständigen Behörde und nennen dabei die Art der Tätigkeit und die Betriebsstätte sowie die Bezeichnung und die Zusammensetzung der Arzneimittel.

Fristen

Sie melden die Herstellung von Arzneimitteln, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Hinweise für Schleswig-Holstein: Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

4 bis 6 Wochen

Kosten

Abgabe 50,00 EUR

Hinweise für Schleswig-Holstein: Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Abgabe 50,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Besondere Hinweise zur anzeigepflichtigen Herstellung:

Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der erlaubnisfrei hergestellten Arzneimittel sind durch die Ärztin, den Arzt, die Heilpraktikerin oder den Heilpraktiker sicherzustellen. Da die Qualität eines Arzneimittels durch das Herstellungsverfahren bestimmt wird, muss die Herstellung gemäß nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln, insbesondere dem europäischen Arzneibuch, erfolgen.

Daher werden für die Herstellung angemessene und geeignete räumliche und hygienische Umgebungsbedingungen erwartet, so dass die Qualität des hergestellten Arzneimittels nicht beeinträchtigt wird. Die Nachvollziehbarkeit der Herstellung und gegebenenfalls Prüfung und die Anwendung an den eigenen Patienten muss durch die vorhandene Dokumentation gegeben sein.

Die herstellende Person ist abschließend persönlich verantwortlich für die Qualität des Arzneimittels.

Weitere Informationen

Hinweise für Schleswig-Holstein: Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein am 16.01.2025

Version

Technisch erstellt am 10.02.2025

Technisch geändert am 11.02.2025

Stichwörter

§13 Absatz 2b AMG, Eigenherstellung von Arzneimitteln, Erlaubnisfreie Herstellung Arzneimittel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020