Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen
Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine Ermächtigung nach Druckluftverordnung beantragen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde erhalten.
Beschreibung
Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, Erstuntersuchungen, die erneuten Untersuchungen und die Beurteilungen sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.
Online-Dienst
Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Referat VIII 23 - Referat für Arbeitsschutz -
Adresse
Postanschrift
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ermächtigung
- Nachweise über
- Ihre Approbation,
- die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
- Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen),
- die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen
Formulare
Voraussetzungen
- Sie können nachweisen, dass Sie
- über die Approbation verfügen,
- die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
- über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung verfügen (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen)
- sowie die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen erbringen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.
Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.
Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Ermächtigung wird für die beantragten ärztlichen Untersuchungen und weitere Maßnahmen für fünf Jahre beziehungsweise für die Dauer durchzuführender Druckluftarbeiten auf einer Baustelle erteilt. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ermächtigung um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Kosten
Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde entsprechend des Verwaltungsaufwands, insbesondere in Bezug auf eine erstmalige oder wiederholte Beantragung der Ermächtigung.: Gebühr ab 100.0 EUR bis 1000.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein am 14.11.2024
Stichwörter
Ärztinnen, Ärzte, Ermächtigung, Druckluftverordnung