Ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Druckluftverordnung Ermächtigung

    Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen

    Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine Ermächtigung nach Druckluftverordnung beantragen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde erhalten.

    Beschreibung

    Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, Erstuntersuchungen, die erneuten Untersuchungen und die Beurteilungen sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.

    Online-Dienst

    Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen

    ID: L100012_310724504

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    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2025

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Referat VIII 23 - Referat für Arbeitsschutz -

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2025

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ermächtigung
    • Nachweise über
      • Ihre Approbation,
      • die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
      • Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen),
      • die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie können nachweisen, dass Sie
      • über die Approbation verfügen,
      • die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
      • über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung verfügen (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen)
      • sowie die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen erbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.

    Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.

    Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Ermächtigung wird für die beantragten ärztlichen Untersuchungen und weitere Maßnahmen für fünf Jahre beziehungsweise für die Dauer durchzuführender Druckluftarbeiten auf einer Baustelle erteilt. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ermächtigung um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

    Kosten

    Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde entsprechend des Verwaltungsaufwands, insbesondere in Bezug auf eine erstmalige oder wiederholte Beantragung der Ermächtigung.: Gebühr ab 100.0 EUR bis 1000.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein am 14.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2025

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Ärztinnen, Ärzte, Ermächtigung, Druckluftverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020