- Sahms (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei Bauvorhaben beantragen, für die eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist
Weicht Ihr Bauvorhaben von den geltenden bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Vorschriften ab, können Sie die notwendige Abweichung, Ausnahme oder Befreiung auch isoliert beantragen, wenn ihr Bauvorhaben keiner Baugenehmigung bedarf.
Beschreibung
Bei Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, können Sie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften eigenständig, das heißt ohne Baugenehmigung, beantragen.
Sollen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zu örtlichen Bauvorschriften für verfahrensfreie Vorhaben erteilt werden, entscheidet die Gemeinde über Ihren Antrag.
Online-Dienst
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen
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Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Amt Schwarzenbek-Land - Fachbereich 6 Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. ; Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4151 842235
E-Mail: bauen@amt-schwarzenbek-land.de
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Begründung
Voraussetzungen
Der geplanten Abweichung, Ausnahme oder Befreiung stehen öffentliche Belange und die öffentliche-rechtlich geschützten Belange der Nachbarn nicht zwingend entgegen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung für die Abweichung baurechtlicher Vorschriften für ein verfahrensfreies Vorhaben beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. der Gemeinde ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde bzw. die Gemeinde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten dann die Zulassung der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Kosten
Die Kostenhöhe ist abhängig von der Dauer der Amtshandlung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 20.12.2024
Stichwörter
Baunutzungsverordnung, Abweichung beantragen, Befreiung, Ausnahme, Befreiung beantragen, Abweichung, Baurechtliche Vorschrift, Ausnahme beantragen, Antrag stellen