• Haselau (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

Nutzungsaufnahme anzeigen

Wenn Sie mit der Nutzung einer baulichen Anlage beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie anzeigen, wenn Sie beginnen, eine bauliche Anlage zu nutzen.

Wenn Ihre bauliche Anlage verfahrensfrei ist, müssen Sie die Nutzungsaufnahme nicht anzeigen. Verfahrensfrei ist Ihre bauliche Anlage, wenn sie für den Bau, Umbau oder sonstige bauliche Änderungen grundsätzlich keine Genehmigung benötigen.

Online-Dienst

Digitale Baugenehmigung

ID: L100012_305240470

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Version

Technisch erstellt am 13.08.2024

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Für Haselau (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung bzw. Bescheinigung, dass der Bau korrekt ausgeführt wurde und die Stabilität sowie Tragfähigkeit des Gebäudes gewährleistet ist
  • Bestätigung bzw. Bescheinigung, dass der Bau die Anforderungen für den Brandschutz erfüllt
  • Formular zur Anzeige der Nutzungsaufnahme

Formulare

Voraussetzungen

Sie haben eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage errichtet oder verändert und möchten diese bald nutzen. 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Anzeige elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige der Nutzungsaufnahme. Sofern die untere Bauaufsichtsbehörde oder andere Behörden nicht zur Gefahrenabwehr gegen das Vorhaben einschreiten, können Sie die Nutzung aufnehmen.

Fristen

Die Anzeige muss vor Beginn der Nutzung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Sofort nach Eingang der Unterlagen

Hinweise (Besonderheiten)

Sie dürfen die bauliche Anlage erst nutzen, wenn Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen sicher benutzbar sind.

Sie dürfen Feuerstätten erst nutzen, wenn die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger ihre Sicherheit bestätigt hat. Das Gleiche gilt für Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke.

Beachten Sie, dass die Nichtanzeige der Nutzungsaufnahme eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2024

Version

Technisch erstellt am 10.01.2025

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beginn der Nutzung anzeigen, Gebrauchsaufnahme anzeigen, Inbetriebnahme anzeigen, Einzug ins Haus, Einzug anzeigen, Nutzungsstart anzeigen, Fertigstellung Haus, Fertigstellung anzeigen, Einzug anmelden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020