• Sahms (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Anzeige des Baubeginns Entgegennahme

Baubeginn anzeigen

Wenn Sie mit der baulichen Änderung beginnen wollen, müssen Sie den beabsichtigten Ausführungsbeginn der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen.

Beschreibung

Die Anzeige über den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung ist der Bauaufsichtsbehörde vorher schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

Dies gilt auch für Vorhaben, die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen haben sowie für anzeigepflichtige Beseitigungsmaßnahmen.

Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (zum Beispiel für ein Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und zuvor angezeigt werden muss.

Online-Dienst

Baubeginn anzeigen

ID: L100012_312651141

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Version

Technisch erstellt am 02.04.2025

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Amt Schwarzenbek-Land - Fachbereich 6 Bauen und Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Gülzower Straße 1

21493 Schwarzenbek

Öffnungszeiten

Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. ; Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4151 842235

E-Mail: bauen@amt-schwarzenbek-land.de

Version

Technisch erstellt am 16.06.2022

Technisch geändert am 16.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Baugenehmigung (Aktenzeichen)
  • Informationen zu Bauherrn und Bauleitung
  • Nachweis der Baustellenversicherung
  • Je nach Vorhaben kann der Nachweis zusätzlicher Auflagen erforderlich sein, etwa die Einhaltung von Umweltschutzmaßnahmen oder Sicherheitskonzepte bei größeren Bauprojekten

Voraussetzungen

  • Sie haben vor, mit der Umsetzung eines Bauvorhabens zu beginnen.
  • Das Vorhaben entspricht dem öffentlichen Recht.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

Einen Baubeginn können Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform anzeigen.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Baubeginnsanzeige. Sofern die untere Bauaufsichtsbehörde oder andere Behörden nicht zur Gefahrenabwehr gegen das Vorhaben einschreiten, können Sie mit dem Bau beginnen.

Fristen

Sie müssen den Baubeginn vor Beginn der Umsetzung des Bauvorhabens anzeigen.

Kosten

Hinweise (Besonderheiten)

Ein unrechtmäßiger Baubeginn ohne gültige Anzeige oder Genehmigung kann zur Einstellung des Bauvorhabens führen. Außerdem kann die Nutzung untersagt werden. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2024

Version

Technisch erstellt am 02.01.2025

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beginn anzeigen, Anzeige, Neubau anzeigen, Baubeginn Anzeigen, Baubeginnsanzeige, Beginn Beseitigung, Beginn Abbrucharbeiten, bauen, Beginn Bauausführung, Anzeigen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020