• Seester (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Bergbau Mitteilung von statistischen Angaben Entgegennahme

Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Wenn Sie Unternehmer sind und einen Bergbaubetrieb haben, müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau der zuständigen Bergbehörde übermitteln.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Wenn Sie Unternehmer sind und einen Bergbaubetrieb haben, müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau der zuständigen Bergbehörde übermitteln.

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Dafür sind bundesweit rechtliche Fristen vorgegeben. Die statistischen Angaben dienen der Vorsorge und sollen die Allgemeinheit, Einzelpersonen sowie die Umwelt schützen.

Zu den verpflichteten Meldungen gehören Angaben über beispielsweise:

  • sicherheitstechnisch wichtige Betriebsmittel im Steinkohlebergbau unter Tage
  • Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • Überschreitungen von Grenzwerten in Bezug auf Lärm oder Temperatur von untertägigen Betriebspunkten
  • Maßnahmen zu Staub- und Silikosebekämpfung
  • Zahl der Beschäftigten und Auszubildenden, einschließlich der Zu- und Abgänge
  • Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehr
  • Über Tage niedergebrachte Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen
  • übertägige Betriebsflächen von über 1 Hektar
  • Bei untertägigen Betriebsflächen die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von über 1 Hektar
  • verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitung

Diese Meldungen können entweder abgegeben werden

  • von Ihnen als Unternehmen oder
  • in Ihrem Auftrag, von Gemeinschaftsorganisationen.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Dafür sind bundesweit rechtliche Fristen vorgegeben. Die statistischen Angaben dienen der Vorsorge und sollen die Allgemeinheit, Einzelpersonen sowie die Umwelt schützen.

Zu den verpflichteten Meldungen gehören Angaben über beispielsweise:

  • sicherheitstechnisch wichtige Betriebsmittel im Steinkohlebergbau unter Tage
  • Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • Überschreitungen von Grenzwerten in Bezug auf Lärm oder Temperatur von untertägigen Betriebspunkten
  • Maßnahmen zu Staub- und Silikosebekämpfung
  • Zahl der Beschäftigten und Auszubildenden, einschließlich der Zu- und Abgänge
  • Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehr
  • Über Tage niedergebrachte Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen
  • übertägige Betriebsflächen von über 1 Hektar
  • Bei untertägigen Betriebsflächen die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von über 1 Hektar
  • verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitung

Diese Meldungen können entweder abgegeben werden

  • von Ihnen als Unternehmen oder
  • in Ihrem Auftrag, von Gemeinschaftsorganisationen.

Online-Dienst

BergPass

ID: L100012_299990645

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

An der Marktkirche 9

38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

Sie sind Unternehmer und sind mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Sie sind Unternehmer und sind mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig.

Handlungsgrundlage(n)

§ 9 UnterlagenBergV

Verfahrensablauf

Sie können statistische Angaben online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Statistische Angaben online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

Statistische Angaben direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Sie können statistische Angaben online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Statistische Angaben online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

Statistische Angaben direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fristen

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Sie müssen die geforderten Angaben jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten der zuständigen Bergbehörde übermitteln.

Bis Ende Februar:

  • bezogen auf den 15. September des Vorjahres, die sicherheitstechnisch wichtigen Betriebsmittel im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • bezogen auf den Monat Oktober des Vorjahres, der betriebliche Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • bezogen auf den Monat November des Vorjahres:
    • den Stand der Maßnahmen zur Staub- und Silikosebekämpfung in staub- und silikosegefährdeten Betrieben
    • die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen ein Lärm-Beurteilungspegel von 85 Dezibel (Frequenzbewertungskurve A) überschritten worden ist sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten
  • bezogen auf den 31. Dezember des Vorjahres:
    • die Zahl aller Beschäftigten und der Auszubildenden
    • die Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehren
    • die Zahl aller Beschäftigten, einschließlich der Zu- und Abgänge, und die geleistete Arbeitszeit
  • bezogen auf das Vorjahr:
    • die von über Tage niedergebrachten Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen
    • die Betriebsflächen von mehr als 1 Hektar für Tagebaue und die hiervon wiedernutzbargemachten Flächen sowie bei untertägiger Gewinnung die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von mehr als 1 Hektar
    • für den übrigen Bergbau die Roh- und verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitungen

Bis zum 15. der Monate April und Oktober:

  • bezogen jeweils auf die Monate Januar und Juli:
    • die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen die vorgeschriebenen unteren Temperatur- oder Klimagrenzwerte überschritten worden sind, sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten

Bis zum Ende eines jeden Monats:

  • bezogen jeweils auf den Vormonat:
    • für den Stein- und Braunkohlenbergbau die verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitungen

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Sie müssen die geforderten Angaben jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten der zuständigen Bergbehörde übermitteln.

Bis Ende Februar:

  • bezogen auf den 15. September des Vorjahres, die sicherheitstechnisch wichtigen Betriebsmittel im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • bezogen auf den Monat Oktober des Vorjahres, der betriebliche Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage
  • bezogen auf den Monat November des Vorjahres:
    • den Stand der Maßnahmen zur Staub- und Silikosebekämpfung in staub- und silikosegefährdeten Betrieben
    • die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen ein Lärm-Beurteilungspegel von 85 Dezibel (Frequenzbewertungskurve A) überschritten worden ist sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten
  • bezogen auf den 31. Dezember des Vorjahres:
    • die Zahl aller Beschäftigten und der Auszubildenden
    • die Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehren
    • die Zahl aller Beschäftigten, einschließlich der Zu- und Abgänge, und die geleistete Arbeitszeit
  • bezogen auf das Vorjahr:
    • die von über Tage niedergebrachten Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen
    • die Betriebsflächen von mehr als 1 Hektar für Tagebaue und die hiervon wiedernutzbargemachten Flächen sowie bei untertägiger Gewinnung die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von mehr als 1 Hektar
    • für den übrigen Bergbau die Roh- und verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitungen

Bis zum 15. der Monate April und Oktober:

  • bezogen jeweils auf die Monate Januar und Juli:
    • die Zahl der untertägigen Betriebspunkte, in denen die vorgeschriebenen unteren Temperatur- oder Klimagrenzwerte überschritten worden sind, sowie die Zahl der dort verfahrenen Schichten

Bis zum Ende eines jeden Monats:

  • bezogen jeweils auf den Vormonat:
    • für den Stein- und Braunkohlenbergbau die verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitungen

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen (Ihre Eingaben werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitswochen weiterverarbeitet.)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

2 bis 4 Wochen (Ihre Eingaben werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitswochen weiterverarbeitet.)

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ; 02.09.2024 am 02.09.2024

Hinweise für Schleswig-Holstein: Statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau mitteilen

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ; 02.09.2024 am 02.09.2024

Version

Technisch erstellt am 04.09.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020