Förderung für die Entwicklung von Schnittstellen für bestehende und neue Fachverfahren und Informationssysteme beantragen
Wenn Sie die Erweiterung oder Neuentwicklung Ihres Fachverfahrens planen und dieses eine Schnittstelle zum Open-Data-Portal Schleswig-Holstein ermöglichen soll, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Förderung erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr aktuelles Fachverfahren oder Informationssystem erweitern möchten oder eine Neuentwicklung planen und über eine Schnittstelle eine automatisierte Lieferung von Daten an das Open-Data-Portal ermöglichen möchten, können Sie mit dieser Förderrichtlinie hierfür Unterstützung bekommen.
Ihr Fachverfahren oder Informationssystem kann in der Folge maschinenlesbare Daten automatisiert ausgeben und unter Anderem an das Open-Data-Portal liefern.
Um Ihr Vorhaben umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.
Die Förderung wird als fester Geldbetrag ausgezahlt. Es müssen jedoch mindestens 10 % der Gesamtkosten aus Eigen- oder Drittmitteln selbstständig finanziert werden. Die Gesamtkosten ergeben sich aus Ihren förderfähigen Ausgaben, die notwendig und sinnvoll sind, um das Projektziel zu erreichen.
Sie können mindestens 7.500 EUR und maximal 200.000 EUR an Fördermitteln erhalten.
Online-Dienst
Förderung für die Entwicklung von Schnittstellen für bestehende und neue Fachverfahren und Informationssysteme Bewilligung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Open-Data-Leitstelle der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Staatskanzlei – Open-Data-Leitstelle
Adresse
Postanschrift
Postfach 7122
24171 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: opendata@stk.landsh.de(Betreff: Förderrichtlinie)
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben
- Zeitplan
- Erklärung, ob bereits Fördermöglichkeiten anderer Stellen genutzt werden
- Schriftliche Anerkennung der Richtlinie und der Allgemeinen Nebenbestimmungen
Voraussetzungen
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Sie planen die Erweiterung oder Neuentwicklung Ihres Fachverfahrens oder Informationssystems.
- Sie haben Ihren Sitz in Schleswig-Holstein.
- Sie erhalten keine anderweitige Förderung von Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union.
- Zu den Antragsberechtigten gehören Sie als
- Schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter und Kreise
- Kommunale Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
- Kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen
- Privatrechtliche Vereinigungen in überwiegend kommunaler Trägerschaft
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nichtrechtsfähige Vereinigungen, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen wurden
- insbesondere in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr, Energieerzeugung und -versorgung oder Krankenhauswesen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen wollen.
- Sie stellen den Förderantrag mit allen Unterlagen bei der Staatskanzlei Schleswig-Holstein per Post oder E-Mail.
- Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei
- Förderrichtlinie Open Data
- Düsternbrooker Weg 104
- 24105 Kiel
-
- opendata@stk.landsh.de
- Betreff: Förderrichtlinie
- Die Staatskanzlei prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
- Liegt ein vollständiger Antrag von Ihnen vor, so entscheidet die Staatskanzlei über die Bewilligung der Förderung und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Wenn Sie den Antrag online einreichen wollen.
- Sie stellen den Förderantrag bei der Staatskanzlei Schleswig-Holstein mithilfe des Online-Dienstes.
- Die Staatskanzlei prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
Liegt ein vollständiger Antrag von Ihnen vor, so entscheidet die Staatskanzlei über die Bewilligung der Förderung und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Fristen
Vor Beginn der Erweiterung oder Neuentwicklung Ihres Systems.
Die Fördermittel müssen Sie bis Mitte Dezember 2027 nutzen.
Die Höhe Ihrer Förderung kann unterschiedlich schnell verbraucht werden.
- Kommunalen Empfängern innerhalb des gesamten Bewilligungszeitraums (der im Bescheid festgelegt wird)
- Dritte innerhalb von sechs Monaten, bis maximal Ende des Bewilligungszeitraums, wenn die Förderung nicht mehr als 50.000 Euro beträgt
- Dritte innerhalb von zwei Monaten, wenn die Förderung mehr als 50.000 Euro beträgt
Bearbeitungsdauer
6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang Ihres Antrags ab.)
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Quellcode der entwickelten Software wird unter einer freien Lizenz veröffentlicht und die Software wird interessierten Organisationen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für die folgenden Ausgaben können Sie bei dieser Förderung keine Fördermittel erhalten:
- Öffentlichrechtliche Gebühren und Abgaben
- Umsatzsteuerbeträge, die als Vorsteuer abgezogen werden können
- Baumaßnahmen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein am 20.08.2024
Stichwörter
Verfahren, Open Data, Informationssystem, Förderung Fachverfahren, Offene Daten, Open-Data-Portal Schleswig-Holstein, Open-Data-Förderung, Software, Kommunen, Maschinenlesbare Daten, Schnittstelle, Schnittstellen Fachverfahren