Ausbildungsverhältnisse Beratung und Unterstützung

    Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen

    Die Kammer fördern die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung durch Beratung aller Beteiligten.

    Beschreibung

    Als ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung wie auch Auszubildende, Umschüler und Teilnehmer in der Berufsausbildungsvorbereitung werden Sie dort beraten und unterstützt. 

    Beispielsweise bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben, Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ist je nach Beruf und Region beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Kammer.

    Als Betrieb, Umschulungseinrichtung und Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitungen stellen Sie dafür den Beratern und Beraterinnen alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung und gewähren ihnen außerdem Zugang zu den Ausbildungsstätten.

    Wenn Sie einen Teil Ihrer Berufsausbildung im Ausland machen möchten, berät Sie die Kammer hierzu Wenn Sie für mehr als acht Wochen ins Ausland gehen möchten, stimmen der Ausbildungsbetrieb und die Kammer einen gesonderten Ausbildungsplan ab.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fackenburger Allee 2

    23554 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04 51 60 06-999

    Telefon Festnetz: 04 51 60 06-0

    E-Mail: ihk@ihk-luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Je nach Art der Beratung möglich, genaueres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Stelle

    Formulare

    • Formulare: je nach Art der Beratung, für Anmeldung nicht
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: je nach Art der Beratung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie sollten das Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater der zuständigen Stelle direkt suchen, wenn sich bei Ihnen Fragen oder Unklarheiten bezüglich Ausbildung,
    Umschulung oder Berufsvorbereitungsmaßnahme einstellen:

    • Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
    • Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel baldmöglichst in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
    • Stellt die der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
    • Alternativ kann der Berater auch festlegen, dass Sie telefonisch, per EMail oder schriftlich in Kontakt bleiben.

    Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie nach Maßgabe der des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

    Fristen

    • Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

    Bearbeitungsdauer

    • Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen
    • Benötigt der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb/von der Umschulungseinrichtung/vom Berufsvorbereitungsanbieter, verlängert sich die Zeit entsprechend

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmen, Azubi im Ausland, Ausbildung, Ausbildungsbetrieb, Auszubildende, Berufsausbildung, Umschulung, Berufsausbildungsvorbereitung, Probleme in der Ausbildung, Berufsausbildungsberatung, ERASMUS für Azubis, Umschulungsberatung, Auslandaufenthalt in der Ausbildung, Ausbildungsberatung, Schlichtungsverfahren, Konflikt in der Ausbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de