Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Dies betrifft auch Infektionskrankheiten.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Online-Dienst
Meldepflichtige Infektionskrankheit/ Verdacht auf Impfschaden melden
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Zuständigkeit
Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Hinweise für Lübeck: Infektionsschutz Meldung
Bitte nutzen Sie den Online-Dienst für Meldepflichtige Infektionskrankheit/ Verdacht auf Impfschaden melden.
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Ansprechpartner
Gesundheitsamt; Information / Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: belehrungen@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Weitere Informationen
Anmeldung:
Erdgeschoss, Zimmer 0.08 (Information)
Telefon: (0451) 122-5315 oder 122-5316
Stichwörter
Belehrung, Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, Gesundheitsbelehrung, Infektionsschutz, Lebenmittelbelehrung, Lebensmittel, Seuchenhygiene
erforderliche Unterlagen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Pest, Masern, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Diphtherie, Sepsis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Cholera, Virushepatitis, Botulismus, Milzbrand, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, humane spongiforme Enzephalopathie, HUS