Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz Meldung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Dies betrifft auch Infektionskrankheiten.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Online-Dienst

    Meldepflichtige Infektionskrankheit/ Verdacht auf Impfschaden melden

    ID: L100012_304442757

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt

    Hinweise für Lübeck: Infektionsschutz Meldung

    Bitte nutzen Sie den Online-Dienst für Meldepflichtige Infektionskrankheit/ Verdacht auf Impfschaden melden. 

    Bitte nutzen Sie den Online-Dienst für Meldepflichtige Infektionskrankheit/ Verdacht auf Impfschaden melden. 

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt; Information / Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Sophienstraße 2-8

    23560 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: belehrungen@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Weitere Informationen

    Anmeldung:
    Erdgeschoss, Zimmer 0.08 (Information)
    Telefon: (0451) 122-5315 oder 122-5316

    Stichwörter

    Belehrung, Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, Gesundheitsbelehrung, Infektionsschutz, Lebenmittelbelehrung, Lebensmittel, Seuchenhygiene

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2018

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2024

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Stichwörter

    Pest, Masern, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Diphtherie, Sepsis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Cholera, Virushepatitis, Botulismus, Milzbrand, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, humane spongiforme Enzephalopathie, HUS

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020